Frage an Jan van Aken von Gisela W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Van Aken, lieber Jan,
tut eigentlich Ihre Partei/Fraktion etwas gegen die geplante und m.E. unsoziale Erhebung der Rundfunk- und TV-Gebühren je nach Haushalt, ungeachtet, ob man/frau tatsächlich einen PC besitzt, mit dem er/sie auch Radio hören und/oder fernsehen kann?
Viele ältere Menschen sind mir bekannt, die sich im Leben nicht mehr sowas anschaffen wollen, bzw. auch gar nicht können, besonders ältere, bekanntlich sehr wenig verdienende Frauen bzw. Rentnerinnen.
Prekär wird es auch für Menschen, die im Alter knapp über der Grundsicherung liegen und zur o.a. Personengruppe zu gehören.
Z.Z. laufen einige Klagen, eine ist m.W. entschieden.
Stehen Sie, bzw. Ihre Partei/Fraktion in Verbindung mit eine/r bzw. evtl. mehrern der KlägerInnen?
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Walk
Liebe Gisela Walk,
ich bin dankbar dafür, dass wir hier in Deutschland - anders als z.B. in den USA - öffentlich-rechtliches Fernsehen und Radio haben, das nicht nur von Werbeeinnahmen bestimmt ist. Bei aller Kritik an vielen Programmteilen gibt es so bei uns wenigstens die Chance auf ein inhaltsschwereres Programm als einige Billigwerbesender. Zunehmend skeptisch betrachten wir aber die fortschreitenden Tendenzen in der Kommerzialisierung des öffentlich-rechtlichen Programmangebots selbst. Diese folgen weitgehend unkritisch den Handlungsmustern der Privaten und bewirken eine weitere Verflachung des Medienspektrums.
Hier sieht DIE LINKE einen erheblichen Reformbedarf. Denn: Bürgerinnen und Bürger, die das Eine ohne die stetig steigenden Kosten des Anderen haben können, werden auf Dauer nicht bereit sein, an einem gebührenfinanzierten Rundfunkmodell festzuhalten.
Da es für ärmere Haushalte eine Befreiung von den Gebühren gibt, finde ich diese nicht so unsozial wie so viele andere Ungerechtigkeiten in unserer Gesellschaft. Generell tritt DIE LINKE dafür ein, die geltenden Regelungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu ändern. Geringverdiener, Studierende und Bezieher von Niedrigrenten sollen deshalb ebenso wie Arbeitslose in Hartz IV mit Zuverdienst die Möglichkeit zur Befreiung erhalten. Um einen dadurch bedingten Gebührenausfall zu kompensieren, sollen die Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften nach SGB II sowie sonstigen Träger von sozialen Leistungen für deren Empfänger die Gebühr übernehmen.
Um die Frage der Klagen kümmere ich mich mal bei den ExpertInnen hier in der Fraktion, das kann ich leider nicht aus dem Kopf beantworten.
Beste Grüße
Jan van Aken