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Jan van Aken
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Frage von Catharina M. •

Frage an Jan van Aken von Catharina M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr van Aken,

mit der diesjährigen BdB e.V. Kampagne20+ treten wir dafür ein, zu Lebzeiten einen würdevollen Umgang für Menschen zu etablieren, die aufgrund einer Behinderung und/oder Erkrankung eine gesetzliche Vertretetung / Betreuung benötigen, um deren Ansprüche sicherstellen zu können.

Seit 2005 gibt es das pauschale Zeit- und Abrechnungssystem. Pro Person hat eine gesetzliche Vertreterin 3,2 Stunden monatlich im Durchschnitt Zeit, um Kontakt aufzubauen und um alle anfallenden Angelegenheiten zu besorgen. Die Stunde wird mit 44 € incl. 19 % Mwst. und 3 € Auslagenpauschale vergütet.

Die Pauschalierung von 2005 führte die Errungenschaften der Reform der Vormundschaft von 1992 ad absurdum.

Wir vom BdB e.V. setzen uns seit Jahren für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Etablierung unseres Berufes ein, um Betreuungsarbeit zu qualifizieren und den hilfebedürftigen Menschen ein würdevolles Leben mit gestalten zu können.

Das ist in durchschnittlich 3,2 Stunden im Monat nicht zu schaffen. Der erneute Reformvorschlag der Arbeitsgruppe des Bundesministeriums ist haarstreubend und ohne Beteiligung der Verbände erarbeitet worden. Menschen, die offenbar keine Vorstellung von guter Betreuungsarbeit haben, maßen sich an, über unsere Arbeit urteilen und bestimmen zu können.

Am 31.10.2012 findet im Rudolf Steiner Haus ab 17.30 Uhr in HH eine Podiumsdiskussion mit VertreterInnen aller Parteien statt. Zu dieser Veranstaltung sind Sie herzlich eingeladen ! Mehr Infos auf der Homepage des BdB e.V.

Mit welcher Unterstützung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Betreuung können 6000 BdB Mitglieder von der Linken rechnen ?

Mit freundlíchen Grüßen

Catharina Meier
Sprecherin BdB e.V. LG HH

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Meier,

vielen Dank für Ihre Frage!

DIE LINKE ist der Auffassung, dass Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen einen Anspruch auf volle Teilhabe am gesamtgesellschaftlichen Leben haben. Dieses Recht ist in der rechtsverbindlichen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) u.a. in Artikel 19 – „Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft“ - festgeschrieben.

Wir fordern einkommens- und vermögensunabhängige Teilhabeleistungen, in deren Zentrum bedarfsgerechte, persönliche Assistenz in allen Lebenslagen und -phasen sowie gesellschaftlichen Bereichen stehen sollte. Ebenfalls bedarf es des Aufbaus beitragsfreier, unabhängiger und wohnortnaher Beratungsstrukturen – am besten im Sinne eines Peer Counceling (Betroffene beraten Betroffene) und deren institutioneller Förderung aus Bundesmitteln. Diese Ansprüche sollten im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert werden (s. Bundestagsdrucksache 17/7889).

Ein großer Teil der Menschen, die unter Betreuung stehen, wäre aus Sicht der LINKEN in der Lage, wenn sie die oben beschriebene persönliche Assistenz und unabhängige Beratung in Anspruch nehmen könnten, ihr Leben selbstbestimmt zu organisieren. Selbstverständlich wird es immer Menschen geben, die BetreuerInnen benötigen, um ihre Angelegenheiten zu regeln. DIE LINKE ist der Meinung, dass die BetreuerInnen mehr Zeit für eine Person im Monat zugestanden bekommen müssen, die ihnen dann auch adäquat entlohnt werden sollte. Es muss eine menschenwürdige Betreuung garantiert werden – selbstverständlich für beide Seiten.

Artikel 12 – „Gleiche Anerkennung vor dem Recht“ - der UN-Behindertenrechtskonvention ist in diesem Zusammenhang maßgebend. Daraus folgt aus linker Sicht, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen „gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen“. Das bedeutet, dass die Menschen, die unter Betreuung stehen, sowie deren Angehörige das Recht auf Mitbestimmung nicht verlieren dürfen und Missbräuche, insbesondere betreuungsrechtliche Zwangsbehandlungen verhindert werden müssen. Mögliche Konflikte sind durch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelle zu begleiten und zu lösen.

In diesem Sinne unterstütze ich Ihr Anliegen und wünsche Ihnen bei der weiteren Arbeit dazu ganz viel Erfolg.

Mit besten Grüßen

Jan van Aken