Wie stellen Sie sicher, dass TIN-Personen zukünftig nicht unter Generalverdacht gestellt werden und Ihre personenbezogenen Daten nicht 'vorsorglich' an Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden?
Der aktuelle Entwurf des Selbstbestimmungsgesetz ist mangelhaft: TIN-Personen werden bei Änderung ihres Geschlechtseintrages unter Generalverdacht gestellt und ihre personenbezogenen Daten werden automatisch an eine Vielzahl von Strafverfolgungsbehörden übermittelt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat "erhebliche rechtliche Bedenken" gegen diesen Vorschlag geäußert. Ihm zufolge stellt der im Gesetzentwurf vorgestellte Umgang mit personenbezogenen Daten von TIN-Menschen einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar. Eine anlasslose Weitergabe solcher besonders sensibler und schutzbedürftiger Daten dürfe es nicht geben.
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist durch Verhandlungen innerhalb des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr. Der entsprechende Paragraph wurde gestrichen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Plobner