Frage von Meike K. • 09.01.2024
Wie sorgen Sie dafür, dass der Aufenthaltsstatus nicht darüber entscheidet, ob eine Änderung des Geschlechtseintrages möglich ist?
Antwort von Jan Plobner SPD • 29.07.2024
Sehr geehrte(r) M. K.,
danke für Ihre Anfrage.
Leider konnten wir uns im parlamentarischen Verfahren lediglich darauf einigen, dass der Anwendungsbereich der selbe ist wie beim TSG. Das SBGG stellt daher keine Verschlechterung für die Betroffenen dar.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan Plobner