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Jan Plobner
SPD
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Frage von Daniel A. •

Wann setzen Sie endlich 20/9890 (Recht auf Steckersolargeräte) auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses, damit die Verschleppung von Klimaschutzmaßnahmen, die auch zum Hochwasser beitragen, endet?

Sehr geehrter Herr Plobner,

Seit mehr als einem Jahr ist nun schon die Privilegierung von Steckersolargeräten und Balkonkraftwerken Thema im Bundestag und den entsprechenden Ausschüssen.

Mehrere Gerichtsurteile (Frankfurt, Konstanz, etc.) haben gezeigt, dass WEG-Eigentümer unilateral Balkonkraftwerke wegen optischer Beeinträchtigung verhindern können und dadurch sowohl privatwirtschaftliche Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen verhindern als auch die nationale Sicherheit und Resilienz Deutschlands akut gefährden, weil der dezentrale und resiliente Ausbau der Stromgestehung damit blockiert wird.

Das Problem wurde vom BMWK in der Solarstrategie erkannt, das BMJ hat einen Entwurf vorgelegt, und alle befragten Fachexperten sind dafür.

Leider versandet dies jetzt in Ihrem Rechtsausschuss, es heißt die SPD blockiert wg. der Online-Versammlung. Die Folgen davon sehen wir alle: Zunahme von Extremwetter (Hochwasser, ..), fehlende Verteidigungsfähigkeit,..

Wie verantworten Sie dies?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.

vielen Dank für Ihre Frage. 

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der den Einbau von sogenannten „Balkonkraftwerken“ regelt, wurde im Bundestag erfolgreich verabschiedet.
Wir treiben die Energiewende im Wohnbereich voran, indem es künftig leichter wird, „Balkonkraftwerke“ einzubauen. Wohnungseigentümer und Mieter haben dann einen Anspruch darauf, dass der Installation von Steckersolargeräten auf eigene Kosten zugestimmt wird und sie auf ihrem Balkon Strom zur Selbstnutzung produzieren können. Im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht wird dafür die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Der Einbau kann dann nicht mehr an einem Veto der Wohnungseigentümerversammlung scheitern.

Der Gesetzgebungsprozess hat sich aufgrund von internen Beratungen zu Fragen des Wohnungseigentümerrechts Zeit in Anspruch genommen. Ich bin davon überzeugt auf allen Ebenen gute Lösungen gefunden zu haben und freue mich, dass das Gesetz nun beschlossen ist. 

Ich hoffe, dass ich damit Ihre Fragen beantworten konnte. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jan Plobner

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