Frage von Gary B. • 09.01.2024
Werden Sie als stellv. Sprecher der Arbeitsgruppe Queerpolitik sich dafür einsetzen, dass wir echte Selbstbestimmung per Gesetz ohne Dreimonatsfrist und die sonst unbekannte Datenweitergabe bekommen?
Antwort von Jan Plobner SPD • 29.07.2024
Sehr geehrte(r) G.B.,
danke für Ihre Anfrage.
Leider konnten wir unsere Koalitionspartner nicht davon überzeugen, die dreimonatige Anmeldefrist aus §4 zu streichen. Dies bedauere ich sehr. Zumal dies nun in der Praxis zu willkürlichen Prüfszenarien einiger Standesämter führt, die eben genau nicht vorgesehen sind. Hiervor hatte ich mehrmals gewarnt.
Glücklicherweise konnten wir jedoch die Datenübermittlung aus § 13 V streichen.
Mit besten Grüßen,
Jan Plobner