Frage von Felix H. • 31.03.2025

Antwort ausstehend von Jan Matzoll BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Foto: Anna-Lisa Konrad
Die Frage, ob es einen Nachteilsausschluss bei Petitionsverfahren gibt, ist ganz klar mit „ja“ zu beantworten.
Das israelische Militär zielt auf die Zerschlagung der terroristischen und faschistischen Hamas ab, die Israel und das Judentum vernichten wollen.
Entsprechend ist ein Verbot der AfD grundsätzlich zu prüfen, die Problematik eines erstarkten Rechtsextremismus wäre mit einem Verbot der AfD jedoch nicht gebannt.
Ich befürworte die Cannabis-Legalisierung ausdrücklich und Modellregionen sind ein guter erster Schritt, diesen Weg zu beschreiten.