Frage an Jan-Marco Luczak von Konstantin H. bezüglich Menschenrechte
Guten Tag,
würden Sie im Bundestag für ein Verbot automatischer Gesichtserkennung in der Öffentlichkeit durch die Polizei oder andere staatliche sowie private Akteure stimmen?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie meine Haltung zu automatisierter Gesichtserkennung in der Öffentlichkeit erfragen.
Ich bitte um Nachsicht, dass ich erst jetzt dazu komme, Ihnen zu antworten.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird eine große Vielzahl von zum Teil sehr komplexen Fragestellungen von den Menschen und Unternehmen aus meinem Wahlkreis an mich herangetragen, die alle eine Antwort verdienen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass die Beantwortung manchmal ein wenig mehr Zeit in Anspruch nimmt und ich nicht auf jedes Detail Ihrer Frage eingehen kann.
Der Fortschritt in der Technik macht heute vieles möglich; aber nicht alles darf und sollte erlaubt sein. In einem Rechtsstaat müssen sich die Bürger und Bürgerinnen darauf verlassen können, dass Privates auch privat bleibt. Eingriffen in die Privatsphäre und der Nutzung von persönlichen Daten sind daher bereits heute sehr hohe und enge Grenzen gesetzt. Aufgabe des Rechtsstaates ist es aber auch, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. In Zeiten zunehmender Bedrohungslagen müssen wir unsere Gesellschaft besser schützen und unsere freiheitliche, rechtstaatliche Ordnung verteidigen. Für die Union ist daher klar: Datenschutz darf kein Täterschutz sein.
Für die effektive Verfolgung von Schwerstkriminellen und Terroristen dürfen wir die Nutzung neuer Technologien nicht grundsätzlich ausschließen. Videoüberwachung ist ein wirksames Instrument und wird seit Langem erfolgreich zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt. Strafverfolgungsbehörden sollten in sehr engen und klar definierten gesetzlichen Grenzen auch die biometrische Gesichtserkennung einsetzen dürfen. So kann effektiv gegen Terroristen und Gefährder ermittelt werden. Dabei geht es nicht um eine flächendeckende Überwachung von Bürgern, sondern um eine gezielte Suche nach Schwerstkriminellen und Terroristen an bestimmten Gefährdungspunkten auf Basis der erfassten Referenzdaten dieser Personen.
Wo immer der technologische Fortschritt hilft unsere Werte zu verteidigen, müssen wir diese Chance nutzen. Gesichtserkennung kann ein wesentlicher Beitrag zu effektiver Verbrechensbekämpfung sein. Deswegen finde ich den begrenzten, zielgerichteten Einsatz richtig.
Ich hoffe, Ihnen meinen Standpunkt hiermit näher gebracht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Marco Luczak