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Jan-Marco Luczak
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Frage von Manfred G. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Manfred G. bezüglich Verbraucherschutz

Eigentumswohnung gekauft, Wohnfläche fehlt, Käufer haftet. Warum nicht der Verkäufer?

Sehr geehrter Herr Luczak,

im Rahmen der Gespräche über Baumängel wurden wir gefragt, ob wir unsere Wohnfläche schon überprüft haben. Wir haben einen Sachverständigen mit der Überprüfung beauftragt. Die von uns bewohnte Wohnung war um 3,36 % und die im Nachbarblock war um 2,11 % kleiner. Das Aufmaß hat der Sachverständige jeweils in jedem Raum unterhalb der Wohnraumdecke genommen, sodass die korrekte Nutzfläche ermittelt wurde. Leider haben wir im guten Glauben einem Bauträgervertrag unterschrieben, der eine Toleranzgrenze von 2 % und den Hinweis auf die Wohnflächenverordnung beinhaltet.
Der Investor wollte uns die über der Toleranzgrenze liegende Fehlmenge ersetzen, sich das Geld aber bei der Baufirma wieder holen. Diese verwies auf die Wohnflächenverordnung, die Türschwellen und Mauereinlassungen zum Balkon etc. als Wohnfläche hinzuaddiert.
Da wir in den Notarverträgen die Berücksichtigung von Toleranzgrenze und Wohnflächenverordnung unterschrieben haben, konnte sich der Bauherr als Verkäufer schadlos halten. Die Haftung für fehlende Wohnfläche gegenüber Mieter und künftigen Käufer bleibt Dank dieser vertraglichen Regelungen beim Käufer.
Ein Vertrag zwischen Bauherrn und Architekten, wonach dieser bei weniger angefallenen Baukosten ein zusätzliches Honorar bekommt, ist eine weitere Aufforderung zum Material sparenden Bauen auf Kosten des Käufers, der die fehlende Wohnfläche in der Regel gar nicht bemerkt.
Wir haben geglaubt, der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen sieht hier wie wir eine gesetzliche Fehlentwicklung zu Lasten des unbeteiligten Käufers.
Vor einem Jahr haben wir deshalb die Obleute im Ausschuss informiert, später die Mitglieder und Stellvertreter. Leider war das zu unserer Enttäuschung eine falsche Annahme. Bis heute erfolgte keine Reaktion!
Zwei Landtagsabgeordnete haben uns empfohlen eine Petition im bayerischen Landtag einzureichen, die aus unserer Sicht überhaupt nicht beachtet wurde.
Für uns gewinnt die Frage immer mehr an Bedeutung, ob es an der Arroganz der Abgeordneten gegenüber dem Bürger liegt, ist es die Angst eine große Wählerschicht aus der Bauwirtschaft einschließlich Vertriebsgesellschaften zu verprellen? Selbst die im Vertrieb tätigen Sparkassen und Banken wollen davon nichts wissen, weshalb auch diese in die Haftung einbezogen werden sollten. In der Regel merkt erst ein Mieter, dass seine Quadratmeterzahl im Mietvertrag nicht stimmt, die Baufirma aber nicht mehr greifbar ist.
Der Verbraucherschutzverband WOHNEN IM EIGENTUM hat den Vorschlag gemacht am Ende der Bauphase die Wohnfläche zu überprüfen, damit hätte der Eigentümer, Vermieter und Mieter eine von allen Seiten anerkannte Wohn-/Nutzfläche.
Bitte setzen Sie sich für eine Änderung der derzeitigen Rechtslage im Sinne der Käufer von Eigentumswohnungen ein.
Eine gesetzliche Regelung zum Schutz des Käufers würde dem Steuerzahler keinen Cent kosten.

Mit freundlichen Grüßen
B. u. M. G.

P.S: Gerne senden wir Ihnen auch weitere Informationen (Petition, Literatur).

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Güntsch,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich bedauere, dass Sie im Rahmen des Erwerbs Ihrer Eigentumswohnung schlechte Erfahrungen machen mussten.

Nach Ihren Ausführungen gehe ich davon aus, dass Sie sich in diesem speziellen Fall auch anwaltlich haben beraten lassen. Andernfalls wäre eine entsprechende anwaltliche Überprüfung Ihres Vorgangs gegebenenfalls noch eine mögliche Option.

Als Union setzen wir uns seit Langem für die Belange und Rechte von Eigentümern ein.

Wir wollen grundsätzlich mehr Menschen und insbesondere Familien den Traum vom Eigenheim ermöglichen. Dafür haben wir in den vergangenen Jahren die finanziellen Hürden für den Erwerb von Eigenheim weiter abgebaut, beispielsweise durch die Einführung des Baukindergeldes oder auch die Einführung der hälftigen Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer. Wir wollen aber noch mehr erreichen. Ich setze mich daher für eine Absenkung der Grunderwerbsteuer und die Einführung von familienfreundlichen Grundfreibeträgen ein.

Auch der Schutz der Wohnungseigentümer und ihrer Rechte ist ein zentrales Anliegen der Union. So haben wir beispielsweise einer schnellen Reform des Wohnungseigentumsrechts im "Hauruck-Verfahren" durch die SPD eine klare Absage erteilt. Die Reform des Gesetzes ist grundlegend - sorgfältige Beratung muss daher vor Schnelligkeit gehen. Uns sind die Rechte der Wohnungseigentümer wichtig. Wir wollen, dass diese gewahrt bleiben und die Eigentümer auch künftig bei der Wohnungsverwaltung das Sagen haben.

Als Union sind und bleiben wir ein Garant für den Schutz und die Wahrung der Rechte von Eigentümern.

Ihr Anliegen nehme ich daher gern auf und werde dies auch mit meinen Unionskollegen erörtern, die Mitglieder im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestages sind und dessen Vorsitz die Union innehat.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Ihr Jan-Marco Luczak

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