Frage an Jan-Marco Luczak von Markus K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Luczak
Wie sollen unter Artikel 11 und 13 kleinere Onlineplattformen und -unternehmen überleben? Wie stellen sie sich das vor, wie die den technischen Aufwand eines solchen Uploadfilters stemmen sollen? Vor allen wenn man vielleicht nur 20 GB Webspace hat und keine riesige Serverfarm?
Es ist so, neben Facebook bin ich auch oft in kleinen Foren aktiv.
Mann kann halt nicht alles in Facebook regeln.
Des Weiteren, wie sollen unter diesem Gesetz neue Online-Innovationen entstehen? Die USA triumphieren und Europa ist auf dem Weg zum Bauernstaat zu werden.
Dazu kommt, das es bei jetzt noch keinen korrekt funktionierenden Uploadfilter gibt, der auch alles richtig erkennt. Es wir sowohl urheberrechtlich bedenkliches Material durchgelassen als auch völlig harmlose Sachen blockiert. Let‘s Player werden dann ein Problem haben.
Aber auch Leute die sich auf Material von anderen Quellen beziehen, zum Beispiel weil sie über ein Thema diskutieren.
Und wenn Leute wirklich das Urheberhecht brechen wollen, dann bedienen sie sich einfach Werkzeugen um dies zu umgehen, wie zum Beispiel TOR oder Bittorrent.
Und als CDU-Mitglied, denken Sie auch bitte an das, was sie in ihren Koalitionsvertrag reingeschrieben haben.
Und denken Sie bitte auch daran, dass bald Europawahlen sind.
Mit Freundlichen Grüßen,
M. K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie Artikel 11 und 13 der Urheberrechtsreform thematisieren.
Ich bitte um Nachsicht, dass ich Ihre Anfrage aufgrund eines Büroversehens erst jetzt beantworte. Nichtsdestotrotz ist Ihre Frage auch noch bzw. gerade heute von besonderer Relevanz und Aktualität.
Ihre Bedenken zur EU-Urheberrechtsreform kann ich nachvollziehen. Für mich gilt das Prinzip, dass Autoren, Künstler, Musiker und andere kreativschaffende Urheber auch in der digitalen Welt einen Anspruch darauf haben, dass ihr geistiges Eigentum rechtlich geschützt wird. Ich hoffe, dass auch Sie diesem Grundsatz beipflichten können. Andererseits soll eine Absicherung von Urheberrechten natürlich nicht dazu führen, dass das freie Internet sowie das hohe Gut der Meinungs- und Kunstfreiheit eingeschränkt werden.
Ich sowie meine Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nehmen die Sorgen und die Kritik an der EU-Richtlinie sehr ernst und werden diese bei der anstehenden Umsetzung ins deutsche Recht berücksichtigen.
Konkret bedeutet dies, dass wir bei der nationalen Umsetzung keinen Anlass für die Plattformen geben werden, Upload-Filter einzusetzen – so wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Stattdessen setzen wir uns dafür ein, dass Inhalte nach dem Prinzip „Bezahlen statt Blockieren“ hochgeladen werden. Im Einzelnen könnte dies wie folgt aussehen: Unterhalb einer (noch zu definierenden) Bagatellgrenze sollen Uploads von Lizenzgebühren frei sein. Oberhalb dieser Bagatellgrenze müsste die Plattform für urheberrechtlich geschützte Werke Lizenzen erwerben. Um diese Werke erkennbar zu machen, müsste der Urheber diese mit einem digitalen Fingerprint kennzeichnen.
Wäre ein Inhalt durch den Urheber gekennzeichnet, aber (noch) nicht lizenziert, soll der Rechteinhaber mehrere Optionen haben: Er könnte eine Lizenz mit der Plattform abschließen, auf eine Lizenzierung verzichten oder – wenn er seinen Inhalt nicht verbreitet wissen will – die Löschung verlangen. Für Fälle ohne digitalen Fingerprint, z.B. sogenannten Remixes, sollte eine Pauschallizenz gelten. Durch eine pauschale Vergütung für die Nutzung seiner Werke würde der Urheber an der entsprechenden Wertschöpfung beteiligt werden. Der Upload etwa von Parodien, Persiflagen oder Kritik ist nach der Richtlinie ausdrücklich lizenzfrei gestattet. Entscheidend ist, dass die Gefahr des Overblockings ausgeschlossen wird.
Alles in allem führt unser Lösungsansatz zu einem fairen Ausgleich zwischen Nutzern, Urhebern und Plattformen. In Ihrer Anfrage thematisieren Sie insbesondere die kleinen Onlineplattformen, denen das weitere Bestehen aufgrund der Urheberrechtsreform und des damit notwendigen technischen wie auch finanziellen Aufwands erschwert werden könnte. Das Europäische Parlament hat insoweit beschlossen, dass die Vereinbarung einen besonderen Schutz für Start-up-Plattformen bietet. Plattformen, die jünger als drei Jahre alt sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro und weniger als fünf Millionen durchschnittliche monatliche Einzelbesucher aufweisen, sind nicht erfasst.
Nach den aktuellen Regelungen ist es so, dass die großen, etablierten Plattformen, wie YouTube und andere, hohe Werbeeinnahmen mit den Werken von Künstlern erzielen, die Künstler selbst aber kaum davon profitieren. Das soll sich ändern. Das ist Kern und Ziel der Urheberrechtsreform.
Sehr geehrter Herr K., ich möchte Ihnen nochmals dafür danken, dass Sie sich an mich mit diesem wichtigen Anliegen gewandt haben. Ich hoffe, dass ich Ihnen aufzeigen konnte, dass wir dem Thema mit großer Sensibilität und Verantwortung begegnen und für eine faire Umsetzung der Richtlinie sorgen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan-Marco Luczak