Frage an Jan-Marco Luczak von Christian S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Dr. Luczak,
in meiner Frage geht's um den beendeten Krieg im Irak: https://www.zdf.de/nachrichten/heute/grenzgebiet-unter-kontrolle-irak-sieht-krieg-gegen-is-beendet-100.html
Vor kurzem hat die irakische Regierung den Krieg im Irak für beendet erklärt und ich denke, jetzt wird es Zeit, dass Sie und Ihre Parteien sich daran machen, alle Asylanten aus dem Irak in dieses nun befriedete Land zurückzuführen. Mit der Beendigung des Krieges ist der Fluchtgrund entfallen und die Menschen können wieder nach Hause. Es ist an Ihnen, sie zurückzuführen und auch dazu aufzurufen, dass sie wieder nach Hause zurückgehen. Damit diese Menschen dabei mithelfen können, ihre Heimat wieder aufzubauen. Denn im Irak wird jetzt jeder Iraker gebraucht wird, um das Land wieder aufzurichten.
Welche konkreten Maßnahmen werden Sie und Ihre Partei für die Rückführung der Asylanten in ihre Heimat ergreifen? Und wie lange wird diese Rückführung dauern?
Bedenken Sie, dass die irakische Regierung bereits dazu aufgerufen hat, dass die Asylanten zurück in ihre Heimat kommen sollen: https://www.mdr.de/nachrichten/politik/ausland/irak-ruft-fluechtlinge-zur-rueckkehr-auf-100.html
Welche Mittel haben Sie und Ihre Partei bisher aufgewandt, um diesen Aufruf in Deutschland zu verbreiten?
Mit freundlichen Grüßen
C. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. Dezember 2017. Sie sprechen darin die Rückführung von Asylanten aus dem Irak in ihr Heimatland an.
Für die Union ist klar: Flüchtlingsschutz ist Schutz auf Zeit. Das gilt für alle Länder, auch für den Irak. Wenn Fluchtgründe wegfallen, oder Integrationserfolge nicht erkennbar sind, müssen Flüchtlinge grundsätzlich in ihre Heimat zurückkehren.
Ob im Falle des Irak der Fluchtgrund für die vielen Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl beantragen, zwischenzeitlich entfallen ist, ist schwer zu beurteilen. In der aktuellen Asylgesuch-Statistik des Bundesinnenministeriums belegt der Irak hinter Syrien den zweiten Platz. Noch immer flüchten viele Menschen aus dem Land. Der irakische Ministerpräsident Haider al Abadi hat zwar jüngst den Sieg über die Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) in seinem Land verkündet. Auch sind viele tausend Iraker über die geförderten freiwilligen Ausreisen heimgekehrt. Trotzdem gibt es immer noch stark umkämpfte Gebiete im Irak, Attentate werden regelmäßig verübt, Menschen (vor allem Minderheiten wie Christine und Jesiden) verfolgt. Dennoch: In sichere Gebiete ist eine Abschiebung aus meiner Sicht möglich. Das zeigen die freiwilligen Rückkehrer.
Als Union bekennen wir uns zum Recht auf Asyl im Grundgesetz sowie zur Genfer Flüchtlingskonvention und zu unseren aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags. Die rechtlichen Vorgaben für ein Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft sehen demnach wie folgt aus: Ein Drittstaatenangehöriger ist nicht mehr Flüchtling, wenn er nach Wegfall der Umstände, aufgrund derer er als Flüchtling anerkannt worden ist, es nicht mehr ablehnen kann, den Schutz des Landes in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Bei der Prüfung des Erlöschensgrundes haben die Mitgliedstaaten zu untersuchen, ob die Veränderung der Umstände erheblich und nicht nur vorübergehend ist, so dass die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung nicht länger als begründet angesehen werden kann. Das bedeutet, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse im Herkunftsland wesentlich und dauerhaft geändert haben müssen.
Die Bundesregierung befasst sich fortlaufend mit dieser Frage und beurteilt dementsprechend die Sicherheitslage in den Fluchtländern. Zudem führt der Bund aktuelle Gespräche mit der irakischen Seite mit dem Ziel, die Zusammenarbeit bei der Identifizierung und möglichen Rückführung von ausreisepflichtigen irakischen Staatsangehörigen zu verbessern. Dies betrifft zunächst den Personenkreis von zurückzuführenden Straftätern.
Als Union setzen wir unsere Anstrengungen fort, die Zahl der nach Deutschland und Europa flüchtenden Menschen nachhaltig und auf Dauer zu reduzieren. Und zwar durch Bekämpfung von Fluchtursachen, durch entschlossenes Vorgehen gegen Schlepper und Schleuser und durch Zusammenarbeit mit UNHCR, 10M und Herkunfts- und Transitstaaten sowie durch legale Aufnahmeinstrumente. Wir wollen erreichen, dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen die Zahl von 200.000 Menschen im Jahr nicht übersteigt. Dazu legen wir konkrete Maßnahmen fest, die die Einhaltung dieses Rahmens sichern: Fluchtursachenbekämpfung, Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern nach dem Vorbild des EU-Türkei-Abkommens, Schutz der EU-Außengrenzen, EU-weite gemeinsame Durchführung von Asylverfahren an den Außengrenzen sowie gemeinsame Rückführungen von dort, Reform des GEAS und des Dublin-Systems. Die Liste der sicheren Herkunftsländer muss erweitert werden. Dies gilt jedenfalls für Marokko, Algerien und Tunesien. Im Übrigen werden wir unsere Anstrengungen verstärken, vollziehbar Ausreisepflichtige schnellstmöglich zurückzuführen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.