Frage an Jan-Marco Luczak von Jürgen S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Dr. Luczak,
wie Sie sicher wissen, ist nach §48(5) des Berliner Schulgesetzes die Werbung für politische Parteien auf dem Schulgelände nicht zulässig.
Wie kann es da sein, dass zur Einschulung an der Käthe Kollwitz-Grundschule in Lichtenrade CDU-Turnbeutel mit einer Grußkarte von Ihnen verteilt wurden?
Mit besten Grüßen
J. Schiewe
Sehr geehrter Herr Schiewe,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die CDU Lichtenrade ist schon seit vielen Jahren am Tage der Einschulung der Grundschüler vor den Schulen präsent. Es geht dabei nicht darum, politische Diskussionen zu führen, sondern den ABC-Schützen und deren Eltern an diesem besonderen Tag ein Zeichen der Sympathie zu geben und deutlich zu machen, dass man als Ansprechpartner für alle schulpolitischen Belange zu Verfügung steht. Insofern betreiben wir dort entgegen des Berliner Schulgesetzes auch keine politische Werbung, erst recht nicht auf dem Schulgelände, sondern verteilen sehr zurückhaltend etwa eine kleine Aufmerksamkeiten wie einen Turnbeutel mit einem Apfel, wo in diesem Jahr auch eine Grußkarte von mir beilag. Die Resonanz darauf ist - nochmals: seit vielen Jahren - überaus positiv. Wenn Sie persönlich eine solche Aktion ablehnen, steht es Ihnen natürlich frei, unsere kleinen Aufmerksamkeiten nicht entgegenzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Marco Luczak