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Jan-Marco Luczak
CDU
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Frage von Gerd J. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Gerd J. bezüglich Recht

Herr Dr Luczak, warum ist die CDU gegen die Strafbarkeit von Abgeordneten Bestechung ?

Polemisch bemerkt : können sich "normale " Bürger vieleicht auch von einer Straftat befreien lassen ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jaskulla,

vielen Dank für Ihre Frage zur so genannten „Abgeordnetenbestechung“ und der ausstehenden Ratifizierung des entsprechen UN-Übereinkommens durch den Deutschen Bundestag.

Am 9. Dezember 2003 unterzeichnete ein deutscher Vertreter der Bundesregierung in Mexiko die UN-Konvention gegen Korruption (Uncac). In den Folgejahren hat es die rot-grüne Mehrheit im Deutschen Bundestag nicht geschafft, das Handeln der Schröder-Fischer-Regierung zu ratifizieren. Ein für sich sprechender und bemerkenswerter Vorgang.
Die Union setzt sich uneingeschränkt gegen Korruption und Bestechung im privatwirtschaftlichen wie im öffentlichen Bereich ein. Selbstverständlich stehen Abgeordnete des Deutschen Bundestages nicht über den Gesetzen und verdienen keine Sonderbehandlung. Zu der bisher nicht erfolgten Umsetzung der UN-Konvention ist darauf hinzuweisen, dass in Deutschland der Kauf und Verkauf der Stimme eines Abgeordneten für eine Wahl oder Abstimmung bereits seit 1994 nach § 108e StGB strafbar ist.

Die Ratifizierung des UN-Übereinkommens ist aus Sicht der deutschen Rechtsordnung allerdings problematisch. Dies hat vor allem eine Expertenanhörung im Deutschen Bundestag ergeben. Alle vorliegenden Gesetzentwürfe sahen sich heftiger Kritik ausgesetzt, so dass zunächst von einer gesetzlichen Regelung abgesehen wurde.

Der häufig verwendete Hinweis, dass insgesamt bereits über 140 Staaten, das Übereinkommen ratifiziert haben (vgl. http://www.unodc.org/images/treaties/UNCAC/Status-Map/UNCAC_Status_Map_Current_Large.jpg ), kann nach meiner Auffassung nicht als Argument für eine schnelle aber juristisch fragwürdige gesetzliche Umsetzung herangezogen werden. Mit einem Blick auf den Korruptionsindex von Transparency International (TI) nimmt Deutschland einen Spitzenplatz bei der Bekämpfung der Korruption ein ( http://cpi.transparency.org/cpi2012/results/ ). So hat beispielsweise Neu Seeland als weltweiter Spitzenreiter bei der Bekämpfung der Korruption das UN-Übereinkommen auch noch nicht ratifiziert. Nachweislich sehr korruptionsanfällige Staaten wie beispielsweise der Iran oder Afghanistan haben jedoch das Übereinkommen ratifiziert, rangieren jedoch ganz weit hinten auf dem Korruptionsindex von TI.

Die Konvention verlangt eine Verschärfung des geltenden Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und setzt dabei gewählte Abgeordnete mit weisungsgebundenen Beamten gleich. Deren Tätigkeiten unterscheiden sich aber grundlegend, so dass die Bestimmungen zur Beamten- und Richterbestechung nicht einfach auf die Träger eines freien Mandats übertragen werden können. Gerade wegen des von unserer Verfassung gewollten Freiraums für die politische Willensbildung ist es jedoch sehr schwierig, einen Straftatbestand zu formulieren, der über den geltenden § 108e StGB hinaus die Abgeordnetenbestechung zuverlässig auf tatsächlich strafwürdiges Verhalten begrenzt. Bisher vorgelegte Regelungsvorschläge sind als nicht tragfähig kritisiert worden, auch weil sie dieses Problem nicht lösen konnten. Die Union wird deshalb weiterhin nach einem Weg suchen, die UN-Konvention verfassungsgemäß umzusetzen. Auch ich stehe einer entsprechenden Regelung offen gegenüber. Aus rechtspolitischer Sicht muss jedoch sichergestellt sein, dass eine gesetzliche Regelung verfassungskonform ist. Das war bei den bisherigen Gesetzentwürfen leider noch nicht der Fall.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit umfassend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan-Marco Luczak

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