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Jan-Marco Luczak
CDU
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Frage von Karl N. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Karl N. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Abgeordneter

Sie setzen sich f die steuerliche gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften ein. Im Bundestag haben sie gegen die Eheschließung schwuler u lesbischer Paare gestimmt.
Wie verträgt sich dieser plötzliche Sinneswandel?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neumeier,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. August 2012.

Initiativen, die das Ziel verfolgen, Schwule und Lesben vor Diskriminierungen zu schützen und gleichheitswidrige Benachteiligungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften abzubauen, unterstütze ich ausdrücklich und mit allem Nachdruck.

Auch wenn die christlich-liberale Koalition bei der Gleichstellung bereits viel erreicht hat, sind noch einige Bereiche offen – etwa die nach wie vor bestehende Ungleichbehandlung im Steuerrecht. Ich trete dafür ein, dass auch eingetragene Lebenspartnerschaften die Möglichkeit bekommen, sich zusammen veranlagen zu lassen und dadurch in den Genuss der Vorteile des damit verbundenen Splitting-Verfahrens zu kommen. Viele Finanzgerichte haben den Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG bereits für verfassungswidrig gehalten. Im kommenden Jahr erwarten wir dazu eine verbindliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Betrachtet man die Entwicklungslinien der Rechtsprechung des BVerfG, so scheint es mir eindeutig zu sein, dass das Gericht hier ebenfalls auf eine gleichheitswidrige Benachteiligung eingetragener Lebenspartnerschaften erkennen wird. Wie in anderen Fällen zuvor, wird der Gesetzgeber also eine juristische Niederlage erleiden. Das aber schadet dem Ansehen der Politik insgesamt – das will ich gerne vermeiden. Als Parlamentarier haben wir zudem – der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber insgesamt – einen Auftrag zu politischer Gestaltung. Diesen sollten wir ernst- und daher auch wahrnehmen. Im Verfassungsgefüge unseres gewaltengeteilten Staates dürfen wir uns nicht hinter der zu erwartenden Entscheidung des BVerfG verstecken, sondern sollten selbstbewusst Position beziehen und die umfassende Gleichstellung im Steuerrecht jetzt umsetzen.
Auch haushalterisch sehe ich gegen die Gleichstellung keine durchgreifenden Bedenken. Für die rund 25.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften in unserem Land wären aufgrund des Splittings Mindereinnahmen von etwa 30 Millionen Euro zu erwarten. Im Vergleich zum Gesamtvolumen von 15 Milliarden Euro für das Ehegatten-Splitting insgesamt erscheint mir dies vertretbar.

Die Gleichstellung beim Ehegattensplitting ist aber für mich mehr als eine bloß juristische oder finanzielle Frage. Wenn sich zwei Menschen dauerhaft verbinden und gegenseitig Verantwortung füreinander übernehmen, bin ich der Überzeugung, dass dies gefördert werden sollte. Das empfinde ich als einen durchaus konservativen Wert und dies entspricht auch meinem Staatsverständnis. Es kann dabei aber nicht darauf ankommen, ob es um eine heterosexuelle oder eine homosexuelle Partnerschaft geht.
Ich trete also klar und eindeutig für eine Gleichstellung von Schwulen und Lesben ein. Bei den von Ihnen angesprochenen weitergehenden Initiativen, die Ehe auch für homosexuelle Paare zu öffnen, bin ich hingegen skeptisch.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 6 Grundgesetz ist an dieser Stelle klar und unmissverständlich: Es versteht die Ehe als eine „auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“. Das bedeutet, wir müssten zuerst unsere Verfassung ändern, um die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Solange dies nicht erfolgt ist, stehen Initiativen dazu nicht im Einklang mit der Verfassung. Initiativen, die aber letztlich vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen werden würden, schaden dem Ziel der Gleichstellung mehr als sie nutzen. Ich will stattdessen die Anstrengungen darauf richten, auf der einfachrechtlichen Ebene die Gleichstellung voranzutreiben – so wie beim Ehegattensplitting.

Bei der Abstimmung im Bundestag am 28. Juni 2012 zur Frage der Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare habe ich deswegen eine persönliche Erklärung abgegeben, die mein Abstimmungsverhalten erläutert und die ins Protokoll aufgenommen wurde. Es war mir sehr wichtig, allen an der Thematik interessierten Bürgern, die über das Internetportal des Bundestages Zugang zu den Sitzungsprotokollen haben, deutlich zu machen, warum ich mich trotz meines Einsatzes für eine Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben dem Antrag der Opposition nicht angeschlossen habe.

Insofern wird hoffentlich deutlich, dass mein Eintreten für die steuerliche Gleichstellung kein – wie Sie schreiben – „plötzlicher Sinneswandel“, sondern juristisch wie politisch folgerichtig ist.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Jan-Marco Luczak

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