Frage an Jan-Marco Luczak von Frank G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Luczak,
ich würde gerne wissen, wie Sie garantieren können, dass Sie die Wähler, die Sie persönlich gewählt haben, noch richtig vertreten, wenn Sie am Ende der Abstimmung doch nur das sagen, was die Parteispitze Ihnen vorgegeben hat.
Viele Grüße
Frank Geilenkirchen, 24 Jahre
Die Frage wurde gestellt im Rahmen der Aktion duhastdiemacht.de, die u.a. von der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung, dem Jugendportal des Deutschen Bundestags "Mitmischen.de" und dem Förderprogramm der Europäischen Union "JUGEND IN AKTION" unterstützt wird. duhastdiemacht.de will das demokratisches Bewusstsein bei Jugendlichen fördern und ihre Bereitschaft zum Engagement stärken. Gefördert wird das Portal von der Robert Bosch-Stiftung.
Sehr geehrter Herr Geilenkirchen,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Reichweite der Freiheit des Bundestagsmandates und einem etwaigen Einfluss der „Parteispitze“ auf inhaltliche Entscheidungen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
In Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes ist das freie Mandat der Mitglieder des Deutschen Bundestages verfassungsrechtlich verankert. Danach sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes und „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Diese Freiheit des Mandates spricht den Bundestagsabgeordneten bei ihrer Entscheidungsfindung frei von einer Bindung an Aufträge und Weisungen durch die eigene Partei oder andere Gruppen.
Der im Zusammenhang mit der Freiheit des Mandates diskutierte so genannte „Fraktionszwang“ wäre also verfassungswidrig. Lediglich eine gewisse „Fraktionsdisziplin“ wird den Abgeordneten abverlangt. Diese ist verfassungsrechtlich unbedenklich und auch notwendig, um die Effektivität der parlamentarischen Abläufe sicherzustellen. Im konkreten Einzelfall versteht man unter der Fraktionsdisziplin, dass sich die bei fraktionsinternen Diskussionen unterlegene Minderheit bei der Abstimmung im Parlament die fraktionsinterne Mehrheit berücksichtigt und nach Möglichkeit ebenso wie diese abstimmt. Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages bin ich also hinsichtlich meiner Entscheidungsfindung und meinem Abstimmungsverhalten nur meinem Gewissen unterworfen. Bei mir kommt hinzu, dass ich auch durch meine Tätigkeit als Rechtsanwalt persönlich und finanziell unabhängig bin.
Als direkt gewählter Abgeordneter für den Bundestagswahlkreis Tempelhof-Schöneberg habe ich selbstverständlich eine besondere Verantwortung für die Interessen der Menschen, die in „meinem“ Wahlkreis leben. Damit ich stets über die Probleme, Bedürfnisse und Anliegen die Bürgerinnen und Bürger informiert bin, pflege ich einen engen Kontakt in meinen Wahlkreis, bin stets ansprechbar und besuche die Menschen vor Ort.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Befürchtung damit ausräumen und versichere Ihnen hiermit, dass ich bei Abstimmungen im Deutschen Bundestag grundsätzlich meinem Gewissen folge und nicht Vorgaben aus einer Parteispitze.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan-Marco Luczak