Der Anteil der „Sonstigen“ Parteien wächst stetig. Was halten Sie von einer Herabsetzung der 5%-Hürde auf bspw. 3%, damit diese Stimmen nicht weiter „verloren“ gehen?
Sehr geehrter Herr Hollstein,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gerne beantworte.
Wahlen sind das konstituierende Merkmal einer Demokratie. Das aktive Wahlrecht ist das „politische Grundrecht“ überhaupt und stellt eine der grundlegenden Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern an der repräsentativen Demokratie dar. Durch Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) wird die Gleichheit der Wahl garantiert. Das bedeutet, dass jede gültig abgegebene Wählerstimme den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben muss. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss daher jede Stimme grundsätzlich nicht nur den gleichen Zählwert (jede Stimme zählt gleich viel), sondern auch den gleichen Erfolgswert (jede Stimme hat das gleiche Gewicht bei der Umrechnung in Mandate) haben. Zwar hält das Bundesverfassungsgericht eine Sperrklausel in Höhe von fünf Prozent zu den Bundestagswahlen im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit des Parlaments derzeit gerade noch für verfassungsrechtlich gerechtfertigt, jedoch ist sie aus meiner Sicht verfassungspolitisch und demokratietheoretisch abzulehnen. Denn sie bewirkt die Verfälschung des Wählerwillens und die Verengung des parlamentarischen Spektrums. DIE LINKE setzt sich deshalb für die Abschaffung der Fünfprozentklausel auf Bundes- und Landesebene ein. Alternativ könnte auch eine Absenkung der Sperrklausel auf drei Prozent bereits deutlich mehr Wahlgerechtigkeit herstellen, als es das bestehende Wahlrecht tut.
Natürlich könnte eine solche Forderung, so kurz nach dem desaströsen Wahlergebnis für meine Partei, bei dem die LINKE unter der Fünfprozenthürde gelandet ist, auf den ersten Blick „interessengeleitet“ wirken. Unsere Position ist aber nicht neu, sondern nun schon beinahe zehn Jahre alt. Unseren Gesetzentwurf von 2012 finden Sie hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/17/087/1708790.pdf
Mit besten Grüßen
Jan Korte
Sehr geehrter Herr H.
vielen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gerne beantworte.
Wahlen sind das konstituierende Merkmal einer Demokratie. Das aktive Wahlrecht ist das „politische Grundrecht“ überhaupt und stellt eine der grundlegenden Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern an der repräsentativen Demokratie dar. Durch Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) wird die Gleichheit der Wahl garantiert. Das bedeutet, dass jede gültig abgegebene Wählerstimme den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben muss. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss daher jede Stimme grundsätzlich nicht nur den gleichen Zählwert (jede Stimme zählt gleich viel), sondern auch den gleichen Erfolgswert (jede Stimme hat das gleiche Gewicht bei der Umrechnung in Mandate) haben. Zwar hält das Bundesverfassungsgericht eine Sperrklausel in Höhe von fünf Prozent zu den Bundestagswahlen im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit des Parlaments derzeit gerade noch für verfassungsrechtlich gerechtfertigt, jedoch ist sie aus meiner Sicht verfassungspolitisch und demokratietheoretisch abzulehnen. Denn sie bewirkt die Verfälschung des Wählerwillens und die Verengung des parlamentarischen Spektrums. DIE LINKE setzt sich deshalb für die Abschaffung der Fünfprozentklausel auf Bundes- und Landesebene ein. Alternativ könnte auch eine Absenkung der Sperrklausel auf drei Prozent bereits deutlich mehr Wahlgerechtigkeit herstellen, als es das bestehende Wahlrecht tut.
Natürlich könnte eine solche Forderung, so kurz nach dem desaströsen Wahlergebnis für meine Partei, bei dem die LINKE unter der Fünfprozenthürde gelandet ist, auf den ersten Blick „interessengeleitet“ wirken. Unsere Position ist aber nicht neu, sondern nun schon beinahe zehn Jahre alt. Unseren Gesetzentwurf von 2012 finden Sie hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/17/087/1708790.pdf
Mit besten Grüßen
Jan Korte