Frage an Jan Korte von Wolfgang J. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Hr. Korte.
Bitte um Beantwortung folgender Frage.
Ich habe im Dezember 2007 die 58er Regelung bei der Arbeitsagentur unterschrieben,
Ich bekomme schon über drei Jahre keine Leistungen der Arbeitsagentur.
(Meine Frau hat ein zu hohes Gehalt.)
Anschließend ich mich bei meinem Rententräger gemeldet.
Von dort kam die Mitteilung dass ich ab Dezember 2009, ich bin 1949 geboren, die erste Rente erhalten.
Bei einem Klassentreffen Anfang dieses Jahres sagten mir ehemalige Klassenkameraden,dass das schon längst nicht mehr aktuell ist. Ist dem wirklich so?
Um eine schnelle Antwort währe ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Johnsen
Sehr geehrter Herr Johnsen,
nach der bis zum 31. Dezember 2007 gültigen Regelung müssen Sie zwar bei der Rentenversicherung anfragen, wann sie frühestmöglich in Rente gehen können, dies wäre wohl bei Ihnen der Dezember 2009. Sie sind aber weder gegenüber dem Jobcenter bzw. der Arge verpflichtet dies zu tun. Das Jobcenter kann Sie nicht zwingen! Sie können, wenn sie das wollen, erst mit der Regelaltersrente von 65 Jahren in Rente gehen. Sie müssen dann keine Abschläge in Kauf nehmen und bekämen so die volle Rente.
Fall Sie noch Fragen haben sollten, können Sie sich gerne wieder an mich
wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Korte