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Jan Korte
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Frage von Martin S. •

Frage an Jan Korte von Martin S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Korte,

welche juristischen Mittel stehen Ihnen, Ihrer Bundestagsfraktion bzw .dem Deutschen Bundestag zur Verfügung, um gegen das von MdB Piltz aufgedeckte Kooperationssicherheitsabkommen ( http://www.golem.de/0806/60226.html ) zwischen der BR Deutschland und den USA vorzugehen, das die Bundesregierung bereits Mitte März paraphierte, ohne den Bundestag an den Verhandlungen zu beteiligen?
Werden Sie Maßnahmen gegen diesen Eingriff in Grundrechte (informationelle Selbstbestimmung, Gleichheitsgrundrechte) ergreifen und wenn ja, welche?
Fällt die Übermittlung von personenbezogenen Daten wie sexueller Orientierung und Gewerkschaftszugehörigkeit ohne gesetzliche Grundlage und ohne Einwilligung nicht unter den Tatbestand des Geheimnisverrats (§ 203 Abs. 2 Nr.1 StGB)? Gegen wen wäre hier Strafantrag zu stellen?

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Sehr geehrter Herr Schulze,

ich möchten Ihnen für Ihre Frage das Kooperationsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA betreffend danken. Zunächst zu Ihren juristischen Fragen:

Juristische Mittel stehen sowohl der Bundestagsfraktion DIE LINKE als auch dem Bundestag nur sehr begrenzt in diesem Falle zur Verfügung.

Eine Organklage fällt wahrscheinlich aus, weil sich diese daran orientieren muss, ob die Rechte einer Fraktion verletzt wurden. Da der Bundestag nach Abschluss der Verhandlungen jedoch gefragt werden wird, ob dieser Vertrag ratifiziert werden kann, kann ich eine solche Verletzung der Rechte einer Fraktion formaljuristisch derzeit nicht erkennen. Zudem empfiehlt sich ein solches Vorgehen nicht, da damit der sachliche Vorgang an sich nicht rückgängig gemacht werden kann.

Bliebe also die Möglichkeit einer Normenkontrollklage. Hierzu ist allerdings ein Drittel der Mitglieder des Bundestages notwendig. Derzeit kann ich nicht erkennen, wie diese Anzahl von MdB zusammen kommen soll. Zur Frage nach dem Geheimnisverrat kann ich schließlich sagen, dass ein solcher rein juristisch hier nicht vorliegt, weil Regierungsmitglieder über Vertragsverhandlungen keine Geheimnisse verraten können, jedenfalls nicht solche nach § 203 StgB.

In der vergangenen Sitzungswoche wurden zwei Anträge (Grüne und FDP) zu später Stunde zum Thema "Datenaustausch" debattiert, zu denen ich für die Fraktion DIE LINKE das Wort erhielt. Meine Rede können Sie unter www.jankorte.de nachlesen. Beide Anträge zielten darauf ab, nachzuverhandeln und die auch durch Sie kritisierten Punkte aus dem Vertrag zu streichen. Diesem Ansinnen stimmt die Fraktion DIE LINKE zu. Staatssekretär Bergner (CDU) verwies in der Debatte mehrfach darauf, dass erstens die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen seien und zweitens die angesprochenen Datenkategorien "Schutzklauseln" seien. Dies halte ich für baren Unsinn, denn erst durch die Nennung der Möglichkeit der Übermittlung derartiger Datenkategorien wie "Gewerkschaftszugehörigkeit", wird sanktioniert, dass diese Informationen bereits in der Bundesrepublik gesammelt und gespeichert werden.

In der Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs. 16/9279) wies die Bundesregierung in Beantwortung der Frage 1 b-d & f darauf hin: "Die Relevanz der Gewerkschaftszugehörigkeit einer Person für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist in besonderen Fällen nicht vollständig auszuschließen".

Dies zeigt, wie immer neue personenbezogene Daten unter dem Vorwand der Bekämpfung des internationalen Terrorismus gespeichert und ausgetauscht werden sollen.

DIE LINKE lehnt das angesprochene Abkommen zwischen der Bundesrepublik und den USA ab und wird diese Position nicht nur im Bundestag lautstark vertreten.

Ich hoffe, dass neben dem gemeinsamen Agieren der drei Oppositionsfraktionen vor allem den SPD-Fraktion wieder zurück zu einer brügerrechtsfreundlichen Politik finden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Korte

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