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Jan Korte
DIE LINKE
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Frage von Albert S. •

Frage an Jan Korte von Albert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Korte,

in ihrem Schreiben zur Legislaturverlängerung kann es nur eine Antwort geben NEIN wie Sie schon richtig darstellten geht die Staatsgewalt vom Volk aus (Wahlen) und wir wollen keine Verlängerung, dann könnten die Politiker noch mehr Schaden anrichten, denen muß man auf die Finger sehen wie kleinen Kindern. Man sollte die Perioden eher verkürzen, auf 2 oder 3 Jahre, denn je länger im Amt deso mehr " Freunde " kann man um sich ringen, und dort einen Gefallen , und dort einen Gefallen wie es heute leider schon möglich ist. Nebeneinkünfte Von Politiker gehören verboten, denn Sie beziehen Geld oder ein Honorar und irgendwann wollen die Gebenden von den Politiker einen Gefallen wie es leider schon lange gehandhabt wird. Gibt es noch einen Politiker der nicht abhängig ist ,ich glaube nicht.

Noch eine Frage : wann wird endlich die NPD verboten !!!!!!

Noch eine Frage: Warum wurde die POLITISCHE UNABHÄNGIGKEIT aus den ARD - Leitlinien 2007/2008 entfernt , und wer ist dafür verantwortlich. Von den grossen Parteien bekommt man keine Antwort, sie möchten Fragen nur auf der eigenen Homepage beantworten. Wir wissen auch warum!!!!!Wenn die Politiker Wahlkampf betreiben wollen sie ja auch eine breite Masse ansprechen und nicht nur ein Wähler.

Mit freundlichen Grüssen
A. Sturm

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Sturm,

entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort, aber leider ist Ihre Anfrage im ganzen Arbeitstrubel der letzten Wochen untergegangen.

Nun zu Ihren Fragen:

*Zur Legislaturverkürzung*: Einer Legislaturverkürzung auf 2 oder 3 Jahre stehe ich aus folgenden Gründen etwas skeptisch gegenüber: Obwohl ich Ihren Ansatz verstehen kann, glaube ich nicht, dass man so Korruption unter Abgeordneten wirksam eindämmen kann. Vielmehr befürchte ich, dass das gleiche Verhalten dann in der entsprechend kürzeren Zeit an den Tag gelegt wird. Eine andere Folge wäre allerdings, dass "Bundestagsneulinge", so wie ich einer war, kaum das sie sich eingearbeitet haben und 100% arbeitsfähig sind, weil sie Abläufe, Strukturen, Inhalte und Personen kennen und damit umgehen gelernt haben, schon wieder aus dem Parlament ausscheiden. Dies würde die internen Hierarchien verfestigen und das Herrschaftswissen der alten Hasen und Häsinnen im Vergleich nur vergrößern.

*Zum NPD-Verbot:* So lange die V-Leute des Verfassungsschutzes und anderer Sicherheitsbehörden innerhalb der NPD nicht abgezogen oder zumindest abgeschaltet sind, laufen wir Gefahr, ein ähnliches Urteil vom Verfassungsgericht zu kassieren, wie bereits vor Jahren. Dies würde die NPD stärken und Futter für ihre widerwärtige Propaganda liefern.

Da jedoch nicht DIE LINKE oder andere antifaschistische Organisationen wie z.B. die VVN-BdA einen Verbotsantrag stellen können und somit auch nicht über dessen Inhalt die Formulierungshoheit haben, sondern weil eben die Regierenden, die sich vor einer Auseinandersetzung mit den Rechten seit Jahrzehnten scheuen, diese Hoheit besitzen, sollten wir vor allem dafür Sorge tragen, dass wenn es zu einem Verbotsantrag kommen sollte, die Mindestanforderungen im Vorfeld geklärt werden. Das bedeutet auch den Abzug aller V-Leute.

*Zur politischen Unabhängigkeit der ARD*: In den ARD-Leitlinien aus 2005/2006 hieß es:

“Vor allem der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann aufgrund seiner Unabhängigkeit von kommerziellen und politischen Interessen und Einflüssen Beratungs- und Service-Angebote zur Verfügung stellen, denen der der Zuschauer volles Vertrauen schenken kann. Dementsprechend wichtig nimmt die ARD diese Aufgabe…”

In der aktuellen Ausgabe der ARD-Leitlinien 2007/2008 findet sich folgende Formulierung:

“Die Stärke der ARD liegt darin, dass ihre Sendungen frei von kommerziellen Interessen gestaltet werden.”

Die Schlussfolgerung, das durch die Kürzung die politische Unabhängigkeit der ARD-Sendeanstalten nicht mehr gewährleistet werde und der Zuschauer der politischen Unabhängigkeit der ARD kein Vertrauen mehr schenken könne, halte ich für abstrus, wenngleich die ältere Variante eindeutig die bessere war. Nach Rücksprache mit dem ARD-Generalsekretariat - dort wurde die gleiche Anfrage auch schon öfters gestellt - ergab, dass es sich um eine rein redaktionelle Entscheidung handelte, sich an der Linie der Anstalt aber nichts geändert habe.
In den Leitlinien der ARD und ihren gesetzlichen Grundlagen gibt es mehrere Stellen, die das Thema der unabhängigen Berichterstattung oder der Unabhängigkeit zum Inhalt haben. Diese zeigen, dass die ARD neben den gesetzlichen Vorgaben (Rundfunkstaatsvertrag) auch sich selber (Richtlinien und Leitlinien) zu einer unabhängigen Berichterstattung verpflichtet.

Im Auszug aus der Präambel der ARD-Leitlinien 07/08 heißt es:

"...Die ARD stellt ein unabhängiges, hochwertiges und nachhaltiges Programm für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen bereit...." sowie weiter:
"...Besonders in den Kernbereichen Information, Bildung, Beratung und Kultur zählen journalistische Kriterien wie unabhängige Recherche, sorgfältige Auswahl, sachkundige Aufbereitung, objektive Darstellung und anschauliche Vermittlung zu den wesentlichen Erkennungsmerkmalen. Um eine unabhängige Berichterstattung zu garantieren, unterhält die ARD im In- und Ausland ein leistungsstarkes Korrespondentennetz. Auf der Grundlage dieser Qualitätsstandards trägt sie wesentlich zur freien öffentlichen Meinungsbildung zu allen relevanten politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Themen der Zeit bei. möchten wir auf in den anliegenden gesetzlichen Grundlagen sowie auf die Leitlinien..."

Ich möchte Sie auf folgende weitere Auszüge aus den ARD-Leitlinien 07/08 aufmerksam machen:

-> Präambel, Abschnitt Europa und Auslandsberichterstattung (S. 50), Abschnitt Sportberichterstattung (S.52), Abschnitt Beratung und Service (S.61), Abschnitt Trennung von Werbung und Programm (S. 76)

Ferner möchte ich Sie auf die ARD-Richtlinien hinweisen, hier die Präambel sowie Abschnitt 3(b). Dort heißt es "Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. (....)"

Im Rundfunkstaatsvertrag sind u.a. folgende Passagen im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit und der unabhängigen Berichterstattung zu bewerten: §8 (2) zur redaktionellen Unabhängigkeit von Sponsoren , §10 (1) zur Information, §14 (1) zur Finanzierung. Das in jedem Fall ausgeschlossen sein muss, dass die Politik über die Rundfunkfinanzierung Einfluss auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausübt, hat jüngst das Bundesverfassungsgericht noch einmal bestätigt.

Gut und wichtig finde ich jedoch, dass es sehr aufmerksame Bürgerinnen und Bürger gibt, die Zweifel an der Glaubwürdigkeit und Praxis herrschender Politik haben und diese auch so (z.B. in Fragen) formulieren. Gerade die Opposition ist auf kritische Stimmen in der Gesellschaft angewiesen. In diesem Sinne: Vielen Dank und weiter so!

In der Hoffnung hiermit Ihre Fragen, wenn auch spät, so doch einigermassen zufriedenstellend beantwortet zu haben, verbleibe ich mit

freundlichen Grüßen

Jan Korte

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