Frage an Jan Korte von Klaus Walter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Korte
Am Donnerstag den 30 August 2007 stand in der Volkstimme ein Artikel über Fern lebernder Hausbesitzer zweifelt Calbes Straßenreinigungssatzung an mit Foto von einem Haus das eine Frontverkleidung hat, die es nur einmal in Calbe gibt. In dem Artikel werden von dem Amtsleiter des Ordnungsamt Menschen Diskriminiert , die Eigentum in Calbe/Saale haben und dies aus dem einen oder anderen Grund nicht Pflegen können es wird ebenfalls verschwiegen wie der eigentliche Sachverhalt dies in diesen Fall ist. Diese Beamten sind empört, weil einige Bürger Gebrauch machen von ihren Recht auf freie Meinungsäußerung und können einfach nicht verstehen das ein Bürger eben sich gegen eine Reinigungsatzung zur Wehr setzt, die er für ungerecht hält. Dieser Artikel erschien in übrigen in zwei Wochen nach dem ich bekannt gegeben habe das ich in diesen Gebäude in der Nächsten Zeit einen Fleischdiskaunter Einrichten wollte.
Meine Frage
Was halten sie von solchen Volksdienern?
Hochachtungsvoll
Klaus Walter Hermanns
Sehr geehrter Herr Hermanns,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann leider die Substanz der Straßenreinigungssatzung der Stadt Calbe von hier aus nicht beurteilen. Jedoch sind Pflichten der Straßenreinigung, die den Hauseigentümern obliegen, nicht unüblich. Ich empfehle Ihnen, den Konflikt mit der Stadtverwaltung nicht zu eskalieren, sondern gemeinsam mit dem Ordnungsamt eine vernünftige Lösung zu suchen. Womöglich erledigt sich das Problem ja auch dann, wenn in dem Gebäude – wie Sie schildern - ein Gewerbebetrieb einzieht, dessen Betreiber dann der Straßenreinigungspflicht wie alle anderen Bürger auch nachkommen kann.
Mit freundlichen Grüße,
Ihr Jan Korte