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Jan Korte
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Frage von Tanja G. •

Frage an Jan Korte von Tanja G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Korte,

es geht um die verfassungswidrigen Folgen der Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer.
Zukünftig werden laut Unternehmensteuerreformgesetz(Gesetzentwurf) Bankenmitarbeiter über die Religionszugehörigkeit informiert.
Herr Wolfgang Wieland (Berlin) hatte in den letzten Wochen auch von Anderen Fragen zu diesem Thema erhalten. Ausnahmsweise bitte ich Sie, die Fragen und seine Antworten zur Kenntnis zu nehmen.

Laut Artikel 1 (Seite 27) des Gesetzentwurfs - unter www.bundesfinanzministerium.de auffindbar - dürfen die durch den Kirchensteuerabzug erlangten Daten für andere Zwecke nur verwendet werden, soweit der Kirchensteuerpflichtige zustimmt oder dies gesetzlich zugelassen ist.
Diese Forderung ist aber wegen fehlender Durchsetzungsmöglichkeit für einen Datenschutz wertlos.

Es wird auch zukünftig Fälle geben, in denen die Kirchensteuer nicht an die Abgeltungssteuer angekoppelt ist.
Kann man vor diesem Hintergrund eine Notwendigkeit für die Ankoppelung bejahen? Reicht die behauptete Verwaltungsvereinfachung für den Eingriff in ein Grundrecht aus?

Der Gesetzentwurf zum Unternehmensteuerreformgesetz wird im Finanzausschuss beraten, dem Sie nicht angehören.
Werden sich dort Frau Dr. Höll, Herr Dr. Troost und Herr Claus dafür einsetzen, dass das Ausmaß der Verfassungswidrigkeit genau geprüft wird?
Muss auch nach Ihrer Meinung geklärt werden, ob dem Gesetz "die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben steht"?
Meines Erachtens sollte die Bevölkerung erfahren, ob man von dem Bundespräsidenten die Verweigerung der Unterzeichnung erwarten kann.

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann

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DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Großmann,

gerne beantworte ich Ihre Frage. Zunächst bin ich nicht der Auffassung, dass es sich bei den Ankopplung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer um eine Verwaltungsvereinfachung handelt, da der Staat lediglich einen großen Teil des Aufwandes an die Banken delegiert. Dieses Verfahren wird bei den Banken zu einem enormen Mehraufwand führen, der für die Kunden zahlreiche Nachteile haben wird. Ein Nachteil sind sicher steigende Kosten. Gravierender jedoch ist die Datenschutzproblematik. Die geplante Regelung ab 2011 bedeutet, dass eine Datenbank erstellt wird, in der die Religionszugehörigkeiten der Steuerpflichtigen gespeichert sind. Auf dieses sensible Datum muss die Bank als Privatunternehmen Zugriff nehmen, um ihrer Verpflichtung zum Steuerabzug nach dem Gesetz nachkommen zu können. Diesen Eingriff in den Datenschutz und damit die Beeinträchtigung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sehen wir als nicht ausreichend gerechtfertigt an. Es muss auch weiterhin möglich sein, dass Steuerpflichtige selbst entscheiden können, ob sie der Bank gegenüber eine solche Angabe machen oder ob sie die Kirchensteuer im Rahmen der Einkommenssteuererklärung entrichten. DIE LINKE im Bundestag wird aus diesen und anderen Gründen das Gesetzesvorhaben im Bundestag ablehnen und darüber hinaus mit parlamentarischen Initiativen auf eine vernünftige, datenschutzkonforme Regelung hinwirken.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jan Korte

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