Frage an Jan Korte von Friedrich H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Thema: Demokratie und Bürgerrechte
Sehr geehrter Herr Korte,
die Bundesregierung plant im Rahmen der Abgeltungsteuer auch, dass ab 2011 Banken und Sparkassen sich über die Religionszugehörigkeit informieren können bzw. müssen. Das geht zur Zeit in der Diskussion fast vollständig unter.
Schon jetzt ist der Datenschutz in Sachen „Konfession“ mehr als dürftig, lesen Sie mal die horrenden Fallbeispiele von Rasterfahndung in Berlin-Brandenburg auf der Webseite www.kirchensteuern.de. Wenn es um das Wohl der Kirchen geht, muss offensichtlich der Datenschutz zurückstecken.
Frage 1
Werden Sie einer solchen unnötigen Aufweichung des Datenschutzes zustimmen?
Frage 2
Können Sie abschätzen, wie Ihre Partei mehrheitlich diesen Angriff auf die Religionsfreiheit einschätzt.
Frage 3
Wäre es aus Ihrer Sicht unter Umständen notwendig, gegen die offensichtliche Verfassungswidrigkeit dieser Teilregelung das Bundesverfassungsgericht anzurufen?
Friedrich Halfmann
Sehr geehrter Herr Halfmann,
vielen Dank für Ihre Fragen, ich die ich gerne beantworte.
Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag wird diesem Gesetzesvorhaben nicht zustimmen. Ein wichtiger Grund dafür ist die Datenschutzproblematik aufgrund dessen, dass ab 2011 voraussichtlich eine Zentraldatei mit den Konfessionszugehörigkeiten angelegt werden soll. Wir sehen hier wichtige Grundsätze des Datenschutzes und damit eines Grundrechtes verletzt. DIE LINKE wird aus diesem Grund parlamentarische Initiativen in den Bundestag einbringen, um dieses Vorhaben zu verhindern. Eine Klage vor dem Verfassungsgericht scheint, soweit ich das beurteilen kann, wenig aussichtsreich. Leider hat das Gericht in der Vergangenheit in Sachen Religionszugehörigkeit und Datenschutz oftmals gegen den Datenschutz geurteilt, was ja auch dazu führte, dass Arbeitnehmer dem Arbeitgeber per Lohnsteuerkarte ihre Religionszugehörigkeit offenbaren müssen. Endgültig kann eine solche Frage aber erst dann beantwortet werden, wenn die endgültige Regelung einschließlich der Umsetzungsrichtlinien vorliegt und einer entsprechenden Bewertung unterzogen wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Jan Korte