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Jan Korte
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Frage von Ralf S. •

Frage an Jan Korte von Ralf S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Korte, ich wende mich mit einer Anfrage an Sie, welche auf die aktuelle Unterzeichnung des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und
reguläre Migration, basiert. Zum Thema der Frage: Kurz vor Wende stand ich vor einem Studium als Lehrer. Durch die Wende wurde die Schule an der ich bereits gearbeitet hatte, geschlossen. Daraufhin nahm ich eine Tätigkeit als "freier Mitarbeiter" im Computerbereich auf den Philippinen an. Dort lernte ich meine Frau kennen mit der ich jetzt bereits 23 Jahre verheiratet bin. Sie hatte die Philippinische Staatsbürgerschaft. Die Hochzeit fand in der BRD statt. Seit über 10 Jahren ist meine Frau nun in der BRD eingebürgert, spricht akzentfrei deutsch und hat eine selbstständige erlaubnispflichtige Tätigkeit aufgenommen. Auch ich bin selbstständig und in der gleichen erlaubnispflichtigen Branche wie auch meine Frau, tätig. Der überraschende Tod des Vaters meiner Frau im Jahr 2017, veranlasste uns, bei unserer zuständigen Ausländerbehörde LK-ABI, bezüglich einer vorläufigen Einreise meiner Schwiegermutter in die BRD (für ca. 1 Jahr), nachzufragen. Unser Anliegen scheiterte an den aktuellen Bedingungen für die notwendige "Verpflichtungserklärung". Wir konnten die dafür notwendigen nicht unerheblichen finanziellen Mittel nicht aufbringen. Bitte teilen Sie uns Ihre Position in der genannten Sache unter Beachtung des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration, mit. Im Rahmen des unserer Meinung nach bestehenden Härtefalls, besteht der massive Migrationswille meiner Schwiegermutter, in die BRD zu migrieren. Wohnraum kann durch uns zur Verfügung gestellt werden. Wir gehen hierbei auch von einer Familienzusammenführung aus, die unserer Ansicht nach, auch unter bestehenden Regelungen in Frage kommen sollte. Für eine Fachkundige Beantwortung unserer Fragestellungen bedanken wir uns im Voraus.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich folgendermaßen beantworten möchte:

Vorab möchte ich klarstellen, dass ich als Abgeordneter weder zeitlich noch rechtlich in der Lage bin, in Einzelfällen eine Rechtsberatung durchzuführen.
Meine Antwort kann daher nicht die fachkundige Beratung durch versierte Beratungsstellen und/oder Anwält*innen ersetzen (und darf dies auch nicht), zumal es dafür einer genauen Kenntnis aller Einzelfallumstände bedürfte.

Politisch kann ich aber Ihre Situation durchaus bewerten. Und hier ist festzustellen, dass DIE LINKE schon immer die auch von Ihnen geschilderten zu engen und restriktiven Regelungen beim Familiennachzug beklagt und entsprechende Erleichterungen gefordert hat.
Da sind zum einen die hohen Anforderungen zum Nachweis der Unterkunft, von Sprachkenntnissen und eigenen Einkommens, zum anderen die viel zu enge Definition des Familienbegriffs, der nach deutschem Recht im Grunde nur minderjährige Kinder und die Ehegatt*innen umfasst.
Darüber hinausgehende Angehörige werden nur in außergewöhnlichen Härtefällen berücksichtigt, die Anforderungen sind diesbezüglich sehr hoch.

Wie gesagt: Wir fordern hier Erleichterungen, aber die geltende Gesetzeslage ist sehr restriktiv, so dass nach meiner Einschätzung in absehbarer Zeit kaum Chancen bestehen, Ihre Schwiegermutter nach Deutschland holen zu können.
Dazu sollten Sie sich aber wie oben dargelegt eingehend fachlich beraten lassen.

Als Alternative käme in Betracht, dass Ihre Schwiegermutter versucht, ein Langzeitvisum zu Besuchszwecken zu erhalten.
Nach EU-Recht kann ein solches Visum bis zu 5 Jahre Gültigkeit besitzen (eine Ausreise muss dann im Regelfall aber immer wieder nach 3 Monaten erfolgen; die Zeit in Deutschland könnte m.E. dann aber immerhin bis zu 6 Monate im Jahr betragen – dies müssten Sie bitte aber nochmals genauer recherchieren).
Ich weiß, dass dies keine gute Lösung ist, weil zwei Wohnsitze aufrechterhalten werden müssen und regelmäßig Flugkosten usw. entstehen, aber für die Betroffenen könnte es vielleicht dennoch eine gangbare Alternative sein, bevor gar nichts geht!?

Ich hoffe Ihnen hiermit etwas geholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg.

Mit besten Grüßen
Jan Korte

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