Portrait von Jan Korte
Jan Korte
DIE LINKE
97 %
36 / 37 Fragen beantwortet
Frage von Philip G. •

Frage an Jan Korte von Philip G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Korte,

ich habe die Bundestagsdebatte zu dem Thema „Der Islam und die untrennbar mit ihm verbundene Scharia gehören nicht zum Rechtsstaat“ verfolgt. Omid Nouripour von Bündnis 90/ Die Grünen stellte eine Zwischenfrage, worin er klar stellt, dass es Ihr Job als Abgeordnete sei, diejenigen Teile der Scharia, die mit dem Grundgesetz vereinbar seien, zur Anwendung zu bringen. Haben Sie die Aussagen von ihm verstanden? Denken Sie auch, dass es Ihre Aufgabe ist Teile der Scharia hier in Deutschland anzuwenden?

Ich danke Ihnen schon jetzt sehr für eine Antwort, mit vielen Grüßen
P. G.

Portrait von Jan Korte
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage. Schön, dass Sie sich die Zeit genommen und die Debatte im Bundestag verfolgt haben.

Natürlich weiß ich nicht was der Kollege Nouripour exakt mit seiner Frage zum Ausdruck bringen wollte, da müssen Sie ihn schon selber fragen.

Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht, das in der Bundesrepublik in Art. 4 des Grundgesetzes (GG) normiert ist.
Nouripours Aussage, dass es seiner Meinung nach die Aufgabe des Parlaments ist, „dafür zu sorgen, dass die Teile [der Scharia, J.K.], die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können, aber diejenigen nicht, die dies nicht sind“, verweist darauf, dass hierzulande das Grundgesetz und die beschlossenen Gesetze gelten, in deren Rahmen jeder Mensch das Recht der freien Religionsausübung hat und haben muss.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Interpretation geholfen habe.

Freundliche Grüße
Jan Korte

Portrait von Jan Korte
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage. Schön, dass Sie sich die Zeit genommen und die Debatte im Bundestag verfolgt haben.

Natürlich weiß ich nicht was der Kollege Nouripour exakt mit seiner Frage zum Ausdruck bringen wollte, da müssen Sie ihn schon selber fragen.

Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht, das in der Bundesrepublik in Art. 4 des Grundgesetzes (GG) normiert ist.
Nouripours Aussage, dass es seiner Meinung nach die Aufgabe des Parlaments ist, „dafür zu sorgen, dass die Teile [der Scharia, J.K.], die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können, aber diejenigen nicht, die dies nicht sind“, verweist darauf, dass hierzulande das Grundgesetz und die beschlossenen Gesetze gelten, in deren Rahmen jeder Mensch das Recht der freien Religionsausübung hat und haben muss.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Interpretation geholfen habe.

Freundliche Grüße
Jan Korte

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Jan Korte
Jan Korte
DIE LINKE