Frage an Jan Korte von Hendrik P. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Korte,
Anlass für meine Frage ist ein Beitrag auf abgebordnetenwatch.de über Funktionszulagen an Bundestagsmitglieder ( https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2018-08-22/fraktionen-zahlten-abgeordneten-fragwurdige-boni-millionenhohe ). Zunächst einmal möchte ich mich in diesem Zusammenhang für die Transparenz der Linksfraktion bedanken sowie den Umstand, dass diese die Verfassungsrechtsprechung entsprechend respektiert.
Gleichzeitig konnte ich dem Bericht entnehmen, dass Sie planen Ihre Kolleg_Innen im Parlament auf diesbezügliche Umsetzungsdefizite anzusprechen. Mich würde diesbezüglich interessieren, ob dies schon geschehen ist und was ggf. die Antworten waren sowie insbesondere, ob Sie für den Fall, dass die weiteren Fraktionen ihre derzeitigen Praxis nicht zu ändern gedenken, auch eine verfassungsgerichtliche Überprüfung in Erwägung ziehen.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Fraktion DIE LINKE hält sich, wie der Artikel ja ganz zutreffend darstellt, an die strengst mögliche Auslegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Insofern haben wir ja schon mal alles richtig gemacht.
Es hat sich bisher aufgrund des Sitzungskalenders leider nicht die Gelegenheit ergeben, die Frage einer besseren Transparenz bei den Funktionszulagen anzusprechen. Ich gehe aber davon aus, dass dies in einer der nächsten Sitzungswochen sicherlich der Fall sein wird.
Hintergrund ist folgender: Bisher muss nach dem Abgeordnetengesetz nur "die Summe der Leistungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen in der Fraktion" angegeben werden.
Hier könnte man das Gesetz ändern und vorsehen, dass die Ausgaben weiter nach den einzelnen Funktionszulagen aufgeschlüsselt werden müssen.
Wenn Sie schnellstmöglich wissen wollen, was die anderen Fraktionen von der Änderung des Gesetzes halten, können Sie natürlich auch direkt dort anfragen.
Die Frage einer verfassungsgerichtlichen Prüfung stellt sich für die Funktionszulagen an die Abgeordneten der anderen Fraktionen so nicht.
Das müssten nach meinem Verständnis schon die Abgeordneten der betroffenen Fraktionen in Erwägung ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Korte