Frage an Jan Korte von Ralph L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Korte,
wie in der Frage der Erhoehung der Parteienfinanzierung haben Sie auch gegen Inhalt und Form der Erhöhung der Fraktonsfinanzierung protestiert (Sachverhalt: https://www.focus.de/politik/deutschland/kritik-an-extra-erhoehung-groesster-bundestag-der-geschichte-fraktionen-bekommen-30-prozent-mehr-geld_id_9285500.html ).
Bezüglich der Erhöhung der Parteienfinanzierung haben Sie eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Werden Sie auch die Erhöhung der Fraktionsfinanzierung vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten?
Und kann man Ihre Klageschrift im Internet finden?
Freundlichst, Ralph Lehmann
Sehr geehrter Herr L.,
wir haben derzeit nicht vor, gegen die aus unserer Sicht ungerechtfertigten Anteile der Erhöhung der Fraktionsfinanzen im Haushalt 2018 zu klagen.
Das hängt vor allem damit zusammen, dass es für die Begründung der Erhöhung von Haushaltsmitteln für die Fraktionsfinanzierung nicht so enge und genaue verfassungsrechtliche Vorgaben wie bei der Parteienfinanzierung gibt.
Daher werden auch die Aussichten einer derartigen Klage als nicht sehr erfolgversprechend eingeschätzt.
Wir haben jedoch der konkreten Erhöhung in Bezug auf die nicht nachvollziehbare Summe von ca. 3 Mio. Euro für Mehrausgaben in der IT bei den Haushaltsberatungen im Haushaltsausschuss im Bundestag nicht zugestimmt.
Wir konzentrieren uns jetzt auf die Klage gegen die Parteienfinanzierung. Wie Sie ja wissen, haben wir gegen die ungerechtfertigte Erhöhung der Parteifinanzen eine Klage gemeinsam mit FDP und GRÜNEN angestrengt.
Ob und wann die diesbezügliche Klageschrift in das Internetangebot der Fraktion ( www.linksfraktion.de ) eingestellt werden kann, wird derzeit noch geklärt.
Ich habe heute die Klageschrift aber schon gemeinsam mit den Kolleg/innen und der Prozessbevollmächtigten der Öffentlichkeit vorgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Korte