Frage an Jan Korte von Philipp P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Korte,
schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, die Einfuhr von Fleisch im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen legal.
Dieses ohnehin schon weiche Verbot wird in der Praxis jedoch weiter aufgeweicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html
Zum einen gibt es die Möglichkeit in Deutschland Tiere unter Betäubung zu schächten.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717#
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717-2
Außerdem wird Fleisch von im Ausland geschächteten Tieren nach Deutschland importiert.
https://youtu.be/MXN2piFmWLo
Die Nachfrager beruft sich auf religiöse Interessen und die Freiheit zum Bekenntnis/Religion.
In Deutschland gilt jedoch die Freiheit sich zu einem Bekenntnis oder einer Religion zu bekennen.
Es gilt jedoch nicht die Freiheit der Bekenntnisse/Religionen alles zu tun, bzw. Narrenfreiheit unter dem Deckmantel der Religion.
Das schächten ist ein mitunter minutenlanger Todeskampf für die Tiere.
Wen Sie sehr starke Nerven haben können Sie sich hier anschauen was schächten für die Tiere bedeutet.
https://www.youtube.com/watch?v=paH6JmVL2FA
Was werden Sie gegen diese Tierquälerei tun?
Mit freundlichen Grüßen
P. P.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 13. Juni 2018, die ich wie folgt beantworten möchte:
Wie ich sehe, sind Sie sind bestens informiert. In Deutschland ist das Schlachten ohne vorherige Betäubung (Schächten) grundsätzlich verboten. Allerdings sind aus religiösen Gründen Ausnahmegenehmigungen möglich. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine solche Ausnahmegenehmigung gegeben sind, obliegt den Landesbehörden. In jedem Fall müssen die unterschiedlichen Grundrechte wie der Schutz der Tiere - mit der Änderung von Artikel 20a GG ist der Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen worden - , die Berufsfreiheit und die Religionsfreiheit unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zum Ausgleich gebracht werden.
Für DIE LINKE ist das betäubungslose Schlachten trotz Ausnahmegenehmigung nicht wünschenswert. Aber DIE LINKE will Religionsfreiheit und Tierschutz nicht gegeneinander ausspielen und stand dazu in der Vergangenheit in engem Dialog mit den Religionsgemeinschaften um für den Kompromiss der reversiblen Betäubung, also eine elektrische Betäubung, zu werben.
Nach meiner Kenntnis werden gegenwärtig in Deutschland kaum Ausnahmegenehmigungen erteilt: So sind in Brandenburg überhaupt keine erteilt worden. In Thüringen beispielsweise sind überhaupt keine Anträge hierzu eingegangen.
Auch DIE LINKE sieht mangelnden Tierschutz in anderen Ländern kritisch. Solange EU-weit keine einheitlichen Standards zur Tierhaltung sowie zur Schlachtung bestehen und schon allein, um Verbrauchertäuschung vorzubeugen, muss hier deutlich besser gekennzeichnet werden. Aber auch in Deutschland gibt es noch genug zu tun, um den im GG verankerten Tierschutz zu verwirklichen. Für uns gehören hierzu artgerechte Haltungsbedingungen landwirtschaftlicher Nutztiere, eine integrierte Bestandsbetreuung durch die Tierärzte, kurze Transportwege und verbesserte Arbeitsbedingungen auf den Schlachthöfen.
Gerade zu den letzten beiden Themen möchte ich Sie auf die nächsten Debatte im Deutschen Bundestag hinweisen: Am Montag, den 25. Juni wird es ein öffentlichen Fachgespräch zum Thema Tiertransporte und am Donnerstag, den 28. Juni wird es im Plenum eine Debatte zum Tierschutz an Schlachthöfen geben.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Korte