Frage an Jan Korte von Volker J. bezüglich Finanzen
Guten Tag, Herr Korte,
ganz zufällig bin ich auf Frau Bocks hilfreiche Frage vom 13.11.13 gestoßen, die Sie einen Monat später, am 13.12.13 beantwortet haben. Das folgende könnte ich natürlich jedem der Bundes-Abgeordneten schreiben, aber da Sie schon einmal damit befaßt worden sind, will ich bei Ihnen bleiben. Sie merken (sinngemäß) zu Recht an, daß Ihr Salair fürstlich ist. Noch fürstlicher finde ich die monatlichen 16.000 Euro für die Mitarbeiter, aber auch die jährlichen 12000 Euro für Sachkosten können sich sehen lassen. Beide Posten waren mir in ihrer Größenordnung unbekannt. Sie können, wenn ich die Zahlen richtig verstanden habe, eine regelrechte Arbeitseinheit ("Büro") betreiben, um dessen Ausstattung ich und sicher viele andere Sie unumwunden beneiden. In diesem Zusammenhang stellen sich mir zwei Fragen: 1. Was machen Sie mit den 16000 Euro? Davon können Sie 3 bis 4 Mitarbeiter beschäftigen. Gibt es denn bei Ihnen überhaupt genug Arbeit für so viele Leute? 2. Sie haben bei Ihrer Einkommensübersicht die Beiträge zur Alterssicherung und zur Krankenversorgung vergessen, zwei Positionen, die wie Sie wissen, die soziale Diskussion im Lande beherrschen. Ist es so, daß Sie wie ein Beamter behandelt werden, der sich, solange er Beamter ist, um seine Rente (Pension) nicht zu kümmern braucht, weil das der Staat tut? Dem außerdem die Beihilfe für Krankheit zusteht, so daß sich die Kosten für eine entsprechende Privatversicherung halbieren? Wenn ja, dann müßten Sie 1000 Euro oder mehr zu ihrem steuerpflichtigen Einkommen dazurechnen. Schließlich: Mit welchen Übergangsgeldern können Sie rechnen, wenn Sie in der nächsten Wahlperiode aus dem einen oder anderen Grund ausscheiden sollten?
Ich grüße Sie und danke vorab für die Antworten, Volker Jentsch
Sehr geehrter Herr Jentsch,
vielen Dank für Ihr Interesse. Sie haben Recht: In der Regel hat jeder und jede Abgeordnete des Bundestags ein Büro im Bundestag, manche auch in ihren Wahlkreisen. In meiner Antwort an Frau Bock, auf die sie sich beziehen, habe ich schon geschildert, wie meine Arbeit im Bundestag und im Wahlkreis aussieht. Und diese basiert ganz wesentlich auf der Arbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus der von Ihnen genannten Pauschale bezahlt werden:
Im Wahlkreis Anhalt, einer der flächenmäßig größten, betreibe ich vier Bürgerbüros, um es Bürgerinnen und Bürgern leichter zu machen, Kontakt aufzunehmen, Fragen im persönlichen Gespräch zu stellen, etc. Hier habe ich zwei Mitarbeiter, die mein Handeln und die Politik in Berlin transparent und nachvollziehbar kommunizieren und meine zahlreichen Termine vor Ort organisieren. Ohne meine Mitarbeiter wäre meine Wahlkreisarbeit, deren wesentlicher Teil mein direkter Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern ist, nicht machbar – für die Leute wäre ich einer von „denen da oben“. Das würde meinem Anspruch an eine transparente und nachvollziehbare Politik nicht gerecht.
In meinem Berliner Büro habe ich drei Stellen. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lesen sich die Drucksachen (Anträge, Gesetzentwürfe, Berichte und vieles mehr) anderer Fraktionen zu meinen Themen durch, entwerfen selbst Anträge oder Gesetzentwürfe und erarbeiten parlamentarische Anfragen, um Regierungshandeln zu kontrollieren oder Sachverhalte aufzuklären. Sie machen Pressearbeit, pflegen die Homepage, koordinieren meine Termine, bereiten die Korrespondenz vor, stehen täglich telefonisch Menschen mit Fragen zu verschiedenen Themen zur Verfügung, recherchieren Hintergrundinformationen für meine Debatten und Reden in den Ausschüssen und im Plenum. Selbst wenn ich wollte könnte ich diese Arbeit nicht alleine erledigen.
Und noch ein Hinweis: Unsere Aufgabe als Opposition ist – in Ihrem Sinne als Bürger – die Kontrolle der Regierung. Im Innenministerium – ein Bereich, für den ich zuständig bin – arbeiten ca. 1.500 Personen, dem Ministerium sind zudem Behörden, wie BND, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundespolizei und andere mit insgesamt noch einmal 50.000 Bediensteten unterstellt. Unser Job ist das Einordnen von Aussagen aus den Ministerien, die Erarbeitung von Alternativentwürfen oder auch das Hinterfragen von Informationen. Ohne Mitarbeiter schafft das nur Chuck Norris.
Um zu Ihrer zweiten Frage der Beiträge zu kommen: Bundestagsabgeordnete zahlen aus ihrer Abgeordnetenentschädigung keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung und erhalten im Gegenzug auch keine Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen, erwerben allerdings pensionsähnliche Ansprüche. Sie sind diesbezüglich wie Beamte gestellt. Bei der Krankenversicherung haben die Abgeordneten die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Ich bin gesetzlich krankenversichert – dort übernimmt der Bundestag, wie ein Arbeitgeber, die Hälfte der Beiträge. Ihre Skepsis an diesen Punkten ist angebracht: Als LINKE wollen wir deshalb die Bürgerversicherung, in die alle einzahlen: Hartz-IV-Empfänger, Managerin, Beamte oder eben auch Abgeordnete. Ebenso wollen wir alle Erwerbstätige – also auch Beamte oder Abgeordnete – in eine solidarische Rentenversicherung einbeziehen.
Zu Ihrer letzten Frage: Ein Bundestagsabgeordneter bekommt nach seinem Ausscheiden aus dem Amt pro Jahr im Bundestag einen Monat Übergangsgeld in voller Höhe der monatlichen Abgeordnetendiät. Diese Übergangsregelung ist begrenzt auf 18 Monate. Um auf ihr Beispiel einzugehen: Wenn ich am Ende dieser 18. Wahlperiode ausscheiden sollte, würde sich bei mir das Übergangsgeld auf 12 Monate belaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Korte