Frage an Jan Korte von Volker G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Korte,
ich bin in dem Studium der "Jahrhundertlüge"-Autor Holger Fröhner, darauf gestoßen, dass diese so genannte OMF-BRD kein Rechtsnachfolger des deutschen Reiches ist, dieses aber rein rechtlich fortbesteht (BverfG1973) und nur ein in Fremdherrschaft verwaltetes Wirtschaftskonstrukt, zuzüglich zur GmbH, ist. Ist das Ihrer Meinung an dem? Nun wäre es doch, schon überfällig, an der Zeit den Art. 146 des GG umzusetzen und die Verfassung durch das deutsche Volk erstellen zu lassen, oder ? Das Grundgesetz nach der Streichung des Art. 23 (Geltungsbereich) eh seit 18.07.1990 nicht mehr gilt ? Ist dieser Artikel einer Überblendung zum Opfer gefallen ? Haben wir einen Stillstand im Rechtssystem, der nur niemandem bekannt gegeben wurde, in diesem Land ? Die Rede Carlo Schmid im parlamentarischen Rat 1948 sagt dieses auch unwiderruflich aus. Was ist das für eine politische Art dem Bürger seine Recht vorzuenthalten ??? Was werden Sie dagegen tun ?
Mit freundlichen Grüßen
Volker Götze
Sehr geehrter Herr Götze,
ich teile die Auffassung die der Autor der „Jahrhundertlüge“ aufstellt nicht. Zum einen ist deutlich erkennbar, aus welchen Gründen und zu welchem Zweck der Autor diese These vertritt und zum anderen ist diese Auffassung in tatsächlicher, politischer und rechtlicher Hinsicht falsch. Gerade im Zuge der Wiedervereinigung fand in der rechts- und politikwissenschaftlichen Literatur eine rege und intensive Auseinandersetzung u.a. mit der vom Autor vertretenen These statt. Sie wurde aber von Staats- und Völkerrechtlern einhellig als abwegig eingestuft, da sie auf falschen tatsächlichen Annahmen beruht und überdies falsche juristische Bewertungen trifft.
Auch die Behauptung, dass mit der Streichung des Art. 23 Grundgesetz (GG) alter Fassung am 18.07.1990 das GG nicht mehr gilt, ist juristisch nicht haltbar. Im Einigungsvertrag wurde eindeutig formuliert, dass alle GG-Änderungen erst mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik am 03.10.1990 in Kraft treten. Mithin trat die Streichung des Art. 23 GG auch erst am 03.10.1990 in Kraft.
Als Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE halte ich es aber trotzdem für notwendig, dass die Bundesrepublik Deutschland (BRD) eine neue Verfassung bekommt, die in einer Volksabstimmung verabschiedet werden sollte. Die Ermächtigung gemäß Art. 146 GG kann dafür genutzt werden, auch wenn man aus Art. 146 GG nicht zwingend herauslesen kann, dass eine neue Verfassung nur durch eine Volksabstimmung zustande kommen muss.
Die Aufnahme und Garantie sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Grundrechte in eine neue Verfassung ist ausweislich der gegenwärtigen politischen Lage dringend erforderlich. Ebenso halte ich es für absolut notwendig, verstärkt Elemente direkter Demokratie einfließen zu lassen.
Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag hat in dieser Legislaturperiode bereits zwei Gesetzentwürfe eingebracht, die die inhaltliche Unzulänglichkeit des Grundgesetzes thematisiert. Zum einen haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Aufnahme sozialer Grundrechte ins Grundgesetz fordert. Zum anderen haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Aufnahme von Volksabstimmungen auf Bundesebene ins Grundgesetz fordert.
Ich denke, das Arbeitsgrundlage der Politikerinnen und Politiker und der Beamtinnen und Beamten in der Verwaltung nur eine vom Souverän gestaltete und verabschiedete Verfassung sein sollte.
Schließlich bleibt mir nur noch hinzuzufügen, dass die Partei DIE LINKE im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009 forderte, dass die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union eine europäische Verfassung mitgestalten sollen und ihnen diese zur Abstimmung vorgelegt werden soll.
Ich hoffe Ihre Frage hiermit befriedigend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Korte