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Jan Korte
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Frage von Andreas S. •

Frage an Jan Korte von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Korte,

angesichts der bisherig gestellten Fragen und der hohen Antwortquote Ihrerseits, würde ich gerne eine Grundsatzfrage an Sie richten, da meine Frage an "höherer Stellen" immer ignoriert wird.
Wie Ihnen bekannt sein dürfte, wurde das Grundgesetz 1949 ausschliesslich von den Alliierten beschlossen und in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz ist bis zum heutigen Tage gültig. Dies beinhaltet auch einen Absatz, dass dieses Grundgesetz an dem Tag seine Gültigkeit verliert, an dem eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung gewählte Verfassung in Kraft tritt. Dahingehend würde mich interessieren, ob überhaupt noch ein Volksvertreter daran interessiert ist, diese Vorgabe des Grundgesetzes zu erfüllen.
Für eine umfassende Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüssen
Andreas Schwanz

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schwanz,

als Abgeordneter halte ich es tatsächlich für notwendig, dass die BRD eine neue Verfassung erhält, die in einer Volksabstimmung verabschiedet wird. Die Ermächtigung gemäß Art. 146 Grundgesetz sollte dafür genutzt werden.

Unabhängig von der rechtlichen und politischen Bewertung der Wiedervereinigung nach Art. 23 GG alter Fassung und des Inkrafttretens des Grundgesetzes auf dem Gebiet der DDR, braucht das Grundgesetz der BRD dringend eine umfassende inhaltliche Erneuerung. Auch möchte ich die rechtliche Bewertung außen vor lassen, ob das Grundgesetz alle Funktionen einer Verfassung erfüllt.

Die Aufnahme und Garantie sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Grundrechte in eine neue Verfassung ist ausweislich der gegenwärtigen politischen Lage dringend erforderlich. Ebenso halte ich es für absolut notwendig, verstärkt Elemente direkter Demokratie einfließen zu lassen.

Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag hat in dieser Legislaturperiode bereits zwei Gesetzentwürfe eingebracht, die die inhaltliche Unzulänglichkeit des Grundgesetzes thematisiert. Zum einen haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Aufnahme sozialer Grundrechte ins Grundgesetz fordert. Zum anderen haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Aufnahme von Volksabstimmungen auf Bundesebene ins Grundgesetz fordert.

Ich denke, das Arbeitsgrundlage der Politikerinnen und Politiker und der Beamtinnen und Beamten in der Verwaltung nur eine vom Souverän gestaltete und verabschiedete Verfassung sein sollte.
Schließlich bleibt mir nur noch hinzuzufügen, dass die Partei DIE LINKE im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009 forderte, dass die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union eine europäische Verfassung mitgestalten sollen und ihnen diese zur Abstimmung vorgelegt werden soll.

Ich hoffe Ihre Frage hiermit befriedigend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan Korte

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