Frage an Jan Korte von Robert R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Korte,
der Öffentlichkeit wurde vermittelt das ein Paintballverbot vom Tisch sei.
In der Tagesordnung zur nächsten Sitzung des Bundesrates am 10.07.2009 soll des ´´Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes´´ behandelt werden. Unter Punkte 15 lese ich nun bei „zu577/09” unter 3.2 „ist zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten bestehen, reale Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation bei Bedarf zu unterbinden oder zumindest –etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Gestaltung des Spiels- sinnvoll einzuschränken.“?? Diese bestehen bereits, Paintball als Spiel ist in Deutschland erst ab 18 erlaubt, es gibt keine Felder wo man als minderjähriger spielen darf. Die Markierer sind erst ab 18 erhältlich.
Und unter „577/1/09” 2. c, bb “Paintball als Spiel, bei dem die Tötung oder Verletzung von Menschen unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird, zu verbieten und bei einem Verstoß gegen das Verbot als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zu bewehren.“
Ist das der Versuch heimlich still und leise nun doch ein Paintballverbot unter möglichst wenig Aufsehnen durchzusetzen um dann die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen zu stelle?
Ich habe die Diskussion verfolgt und war wie viele andere sehr erleichtere als dieser, aus meiner sicht überzogene und von Aktionismus getriebene, Versuch einer Gesetzgebung scheinbar fallengelassen wurde.
Über eine Klärung dieses Sachverhaltes würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Ramm
Sehr geehrter Herr Ramm,
vielen Dank für Ihre Frage und den Hinweis auf die Sitzung des Bundesrates. In der Tat war das Thema Paintball-/IPSC-Verbot noch nicht gänzlich vom Tisch. Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10.7. zu dem vom Bundestag beschlossenen, aber zustimmungspflichtigen "Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes" beraten und es ebenfalls beschlossen.
Auf Gesetzesebene gibt es daher ein Paintballverbot vorerst nicht.
Da der Bundestag allerdings zusammen mit dem Gesetz auch eine Beschlussempfehlung verabschiedet hatte, in der die Bundesregierung aufgefordert wurde,/ "das Gefahrenpotential solcher Spiele auch unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen oder soziologischen Sachverständigen zu untersuchen" /und zu prüfen, /"inwieweit Möglichkeiten bestehen, reale Spiele mit Tötungs? oder Verletzungssimulation bei Bedarf zu unterbinden oder zumindest – etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Gestaltung des Spiels – sinnvoll einzuschränken"/ kann die Bundesregierung nun entsprechend tätig werden, muss es aber nicht.
Der Bundesrat hat diesen Entschliessungsantrag (577/1/09) ebenfalls übernommen, wobei die Ziffer 2 einzeln abgestimmt wurde und der Sie interessierende Punkt 2. c) bb) /"Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, Paintball als Spiel, bei dem die Tötung oder Verletzung von Menschen unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird, zu verbieten und bei einem Verstoß gegen das Verbot als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zu bewehren"/ keine Mehrheit fand.
Die Bundesregierung muss also, was das Paintballverbot angeht, in keinster Weise mehr tätig werden und auch in der Frage eines IPSC-Verbotes wurde sie lediglich von den beiden Kammern gebeten zu prüfen inwieweit Handlungsbedarf und Möglichkeiten bestehen. Ob die Bundesregierung dem Wunsch nach einem Bericht bis zum Ende des Jahres nachkommt, wird man abwarten müssen.
Was das aber für die weitere Gesetzgebung in den nächsten Jahren bedeutet ist völlig offen und wird nicht zuletzt vom Ausgang der nächsten Bundestagswahl abhängen.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Jan Korte