Jan Feser
AfD
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Frage von Marko C. •

Wie stehen Sie als Sozialjurist zu einer Rentenreform, die sich am österreichischen Modell orientiert? Welche Vor- und Nachteile sehen Sie im Vergleich zum aktuellen System in Deutschland?

Sehr geehrter Herr Feser,

mein Name ist Marko C., ich wohne in G. und engagiere mich privat in verschiedenen politischen Themen, insbesondere bei der Rentenpolitik. Im vergangenen Jahr habe ich selbst eine Petition zur Rentenreform nach österreichischem Vorbild eingereicht, die allerdings abgelehnt wurde. Ich bin dennoch weiterhin überzeugt, dass Reformbedarf besteht und möchte gerne Ihre Sicht zu diesem und anderen drängenden Themen erfahren.

Deutschland steht aktuell vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Dazu zählen aus meiner Sicht unter anderem: Energie- und Wirtschaftskrise, Bildungskrise, Migrations- und Integrationspolitik, Rentensystem Stabilität des Euro und die damit verbundene Schuldenpolitik, Überregulierung und hohe Steuerbelastung, Frage nach einem möglichen Austritt aus dem Euro bzw. Veränderungen innerhalb der EU Außen- und Verteidigungspolitik (Rolle der NATO, militärischer Haushalt)

Polarisierung des politischen Diskurses. VG Marko C.

Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr C.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworte:

Den einschlägigen Ausführungen innerhalb des AfD-Wahlprogramms zur aktuellen Bundestagswahl 2025 entsprechend (vgl. „UNSER KONZEPT FÜR EINE FAIRE UND AUSKÖMMLICHE RENTENVERSICHERUNG - Die desolate Situation im deutschen Rentensystem“, S.18 des AfD-Wahlprogrammes zur Wahl des 21. Deutschen Bundestags; abrufbar über: https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf) wird ein am österreichischen Modell orientierte Rentenreform sowohl vonseiten der AfD wie auch von mir befürwortet. 

Der Vorteil eines entsprechend reformierten Rentensystems läge in der Gewährleistung eines höheren Rentenniveaus, welches v.a. durch 

  • die Einbeziehung von bisher nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht umfasste Bevölkerungskreise – v.a. Beamte und Politiker –, sowie
  • die im Gegenzug für entsprechende Steuersenkungen erfolgenden Anhebungen der Rentenversicherungsbeiträge,  

und die dementsprechende Generierung höherer Beitragseinnahmen erzielt würde. Hinzu käme, dass über ein mit dem österreichischen Rentenmodell vergleichbares Rentensystem ein höherer Betrag an steuerfinanzierten, staatlichen Zuschüssen zur Rentenfinanzierung erreicht würde, während derzeit v.a. sog. versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung bestenfalls teilweise durch staatliche Bezuschussungen gedeckt sind. 

Als Nachteil der Einführung der genannten Neuerungen bliebe zu konstatieren, dass v.a. die Einbeziehung der bisher nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht umfassten Bevölkerungskreise enorme gesetzliche und organisatorische Umstellungen mit sich brächte. Gegenüber dem Ziel der Anhebung des Rentenniveaus und dessen existentieller Bedeutung für die betroffenen Seniorinnen und Senioren darf dieser Umstand jedoch kein durchgreifend entgegenstehendes Hindernis sein! 

Mit freundlichen Grüßen

Jan Feser