Werden Sie der Verankerung, der Investition von mehr als 2% für die Bundeswehr im Grundgesetz, zustimmen?
Hallo,
Bundeskanzler Scholz hat heute im Bundestag angekündigt, die Investitionen für die Bundeswehr nicht nur deutlich erhöhen, sondern auch im Grundgesetz zu verankern.
Im Bundestagswahlkampf 2017 hat die SPD dies noch deutlich abgelehnt.
Sehr geehrter Herr W,
vielen Dank für Ihre Frage. Die CDU/CSU-Fraktion stellte mehrfach die Forderung auf, dass im Grundgesetz festgeschrieben werden sollte, jährlich 2% des Bruttoinlandsproduktes für Verteidigungsausgaben im Bundeshaushalt vorzusehen.
Zur Abstimmung kam diese Forderung jedoch nicht. Stattdessen wurde über die Errichtung eines Sondervermögens für Verteidigungsausgaben abgestimmt. Das Sondervermögen wurde mit Kreditermächtigungen in Höhe von 100 Milliarden Euro ausgestattet. Damit die Kreditaufnahme nicht auf die Schuldenregel des Artikels 115 des Grundgesetzes angerechnet wird, hat der Bundestag die Änderung des Grundgesetzes durch die Einfügung eines neuen Absatzes 87a beschlossen.
Ich habe mich dazu entschlossen, sowohl gegen die Grundgesetzesänderung als auch gegen das Sondervermögen zu stimmen. Mir hat dafür die Auseinandersetzung und Debatte auch über den Bundestag hinaus nicht ausgereicht. Eine so weitreichende Entscheidung sollte meiner Ansicht nach grundsätzlich mit dem notwendigen Maß an Zeit und Debatte erfolgen.
Was es an dieser Stelle benötigt hätte, wäre eine breite demokratische Diskussion über ein umfassendes Sicherheitskonzept gewesen, welches die Sicherheit vor militärischen Angriffen genauso einschließt, wie pandemische und ökologische Aspekte und das dem Konzept der Einheit von Sicherheit und gemeinsamer Entwicklung zugrunde liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Dieren