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Jan Dieren
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Frage von Frank v. •

Werden Sie bei Gewissensentscheidungen und wenn der sogenannte Fraktionszwang nicht aufgehoben ist auch gegen die Vorgabe der Fraktion stimmen, wenn Ihr Gewissen dies fordert?

z.B. Antrag der LINKE im Mai 21 auf Ausfliegen der Ortskräfte aus Afghanistan
Es ist für mich unerträglich, dass der Bundestag (ohne Debatte) dagegen stimmte. Immerhin ging es um viele Menschenleben!

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Antwort von
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Das Grundgesetz sieht vor, dass Abgeordnete in ihren Entscheidungen allein ihrem Gewissen unterworfen sind. Nach der Konzeption des Grundgesetzes gibt es so etwas wie einen Fraktionszwang nicht - auch wenn in der politischen Wirklichkeit Fraktionen meistens gemeinsam stimmen. Ich trete für den Bundestag mit politischen Positionen und Haltungen an und sage, wessen Interessen ich vertreten möchte. Sollten die Menschen in meinem Wahlkreis mich für diese Positionen und Haltungen wählen, sehe ich mich in der politischen Pflicht, genau die auch weiter zu vertreten. Ich käme also in einen Gewissenskonflikt, wo ich dem zuwiderhandeln müsste. Das Grundgesetz kennt dafür dann nur eine Lösung: Abgeordnete haben in solchen Fällen ihrem Gewissen zu folgen.

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