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Jan Dieren
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Frage von Gotthilf K. •

Was halten Sie von der als Berliner Erpressung bezeichneten Verfahrensweise? Was werden Sie tun, damit das Rechtsstaatsgebot und die Völkerverständigung nicht mehr unterlaufen und ausgehöhlt werden?

Sehr geehrter Herr D.,

beim Berliner Vergleich und bei der Berliner Erpressung geht es darum, dass von den deutschen Behörden des Auswärtigen Dienstes die Visa-Erteilung für die Familienzusammenführung von Geflüchteten nur bei Rücknahme der Klagen und bei Übernahme der Verfahrenskosten durch die Klagenden zugesichert wird.

Zu meiner Frage haben mich ein entsprechender Hinweis von FragDenStaat (URL: https://fragdenstaat.de/blog/2021/10/14/berliner-erpressung-familiennachzug ) und mein Verständnis vom verfassungsrechtlich normierten Rechtsstaatsgebot gemäß Artikel 20 Absatz 3, Artikel 25 und Artikel 28 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes und das Staatsziel der Völkerverständigung gemäß Artikel Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes bewogen. Erpressung und Nötigung gehören für mich weder zum rechtsstaatlichen Instrumentarium noch tragen sie zur Völkerverständigung bei.

Teilen Sie als Jurist und Bundestagsmitglied diese Auffassung?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Berliner Vergleich“.

Selbstverständlich stehe ich hinter dem allgemeinen Asylrecht für verfolgte Menschen. Dazu gehört meines Erachtens ein Recht auf Familienzusammenführung, das auch das deutsche Asylrecht vorsieht. Ob ein solcher Anspruch im Einzelfall vorliegt, unterliegt natürlich einer rechtlichen Prüfung, die - wie es in einem Rechtsstaat vorgesehen ist - in einem gerichtlichen Verfahren kontrolliert werden kann. Eine solche gerichtliche Kontrolle erfolgt stets nur für den Einzelfall, die Entscheidung des Gerichtes hingegen hat häufig eine darüber hinausgehende, allgemeine Gültigkeit. Das ist bei einem Vergleich nicht der Fall, er ist immer nur eine Lösung für den Einzelfall. Sofern die Entscheidungen über den Anspruch auf Familienzusammenführung im Einzelfall also einer gerichtlichen Überprüfung bedürfen, entspricht es rechtsstaatlichen Grundsätzen, dass die darin steckenden  rechtlichen Konfliktpunkte von allgemeiner Bedeutung auch gerichtlich geklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Dieren, MdB

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