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Jan Dieren
SPD
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Frage von Michael K. •

Warum stimmt die SPD plötzlich nun für eine Beendigung der epidemischen Lage, wo die Zahlen solche Ausmaße angenommen haben?

Sehr geehrter Herr Dieren,
wir als vollständig geimpfte Bürger, die bisher mit allen Einschränkungen gelebt u. diese auch eingehalten haben, können die Haltung Ihrer Partei jetzt nach der Wahl nicht mehr nachvollziehen. In diversen Umfragen, aber auch in unserem Bekanntenkreis, sind es genau die vollständig geimpften Personen, die mehrheitlich weiterhin extrem zurückhaltend Leben. Zudem ist der Großteil durchaus für erneute starke Einschränkungen (z.B. Kontaktbeschränkung, Lockdown), um die jetzt enorm schwierige Situation wieder in den Griff zu bekommen. Mein Partner gehört zu den Hochrisikopersonen u. ich selbst (als noch Berufstätiger) m. chronischen Vorerkrankungen, sehen uns nun selbst dazu veranlasst in Allem höchste Vorsicht walten zu lassen, u. zu hoffen die 3. Impfung rechtzeitig zu bekommen. Leider muss man zudem auch bei anderen schweren Krankheiten mit Konsequenzen rechnen, das kann doch nicht in Ihrem Sinne liegen.

Mit freundlichen Grüßen Michael. K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

ich bedanke mich herzlich für Ihre Anfrage zur Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Ihre Bedenken kann ich sehr gut nachvollziehen und ich gebe Ihnen recht, dass wir die steigenden Zahlen sehr ernst nehmen und die Menschen, insbesondere die vulnerablen Gruppen, vor einer Infektion bestmöglich schützen müssen. 

Auf der anderen Seite müssen wir aber ebenso darauf achten, dass Grundrechte nicht unverhältnismäßig stark eingeschränkt werden. Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ermöglicht es Bund und Ländern mithilfe des Infektionsschutzgesetzes massive Grundrechtseinschränkungen zu beschließen, um die Pandemie zu bekämpfen. Allerdings schützt unser Grundgesetz die Grundrechte im besonderen Maße, weshalb für temporäre Einschränkung ein wichtiger Grund vorliegen muss. Insbesondere durch den Impffortschritt werden die Stimmen lauter, die die Begründung zur anhaltenden Einschränkung der Grundrechte nicht mehr als ausreichend ansehen, weshalb die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht über den 24. November hinaus verlängert werden solle.

Anstelle einer Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde das Infektionsschutzgesetz entsprechend angepasst. So haben die Länder eine rechtliche Grundlage für den Erlass weniger einschneidender Maßnahmen bekommen. Damit soll es ihnen unter anderem möglich sein, Maßnahmen wie Abstandsgebote, Maskenpflicht, 2G-, 2G+ und 3G-Nachweispflichten, verpflichtende Hygienekonzepte, die Erhebung personenbezogener Daten sowie Zugangsbeschränkungen im Freizeitbereich, beispielsweise für Veranstaltungen, zu beschließen. Zudem gibt es nun strengere Auflagen für Unternehmen (3G-Pflicht am Arbeitsplatz)und den Bildungsbereich. Hier soll es zum Beispiel eine strengere Testpflicht geben, die auch geimpfte und genesene Personen betrifft. Unternehmen stehen außerdem in der Pflicht ihren Arbeitnehmer:innen das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. 

Angesichts der hohen Anzahl an Corona-Neuinfektionen sowie der extrem hohen Auslastung der Intensivstationen werden diese Pläne jedoch auch von einigen als unzureichend kritisiert. 

Ich persönlich kann kann die unterschiedlichen Positionen und auch die jeweilige Kritik daran nachvollziehen und habe mich vor der Abstimmung intensiv mit den unterschiedlichen Argumenten auseinandergesetzt. Dabei bin ich vor dem Hintergrund der herausfordernden Situation für jede:n Einzelne:n, für unser Gesundheitssystem als Ganzes und für uns als Gesellschaft zu der Entscheidung gelangt, der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes zuzustimmen. 

Mit freundlichen Grüßen

Jan Dieren

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