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Jan Dieren
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Frage von André K. •

Warum bekommen Empfänger von Übergangsgeld keine Energiepreispauschale oder ähnliches?

Sehr geehrter Herr Dieren,
ich befinde mich seit Anfang 2022 in einer Umschulung und beziehe von der Rentenversicherung Übergangsgeld. Dies ist mit der Höhe von ALG II mit bewilligten Nebenverdienst gleichzusetzen, weswegen es keine Unterstützung vom Jobcenter oder anderer Stelle gibt. Ich lebe zusammen mit meiner Frau und unserer gemeinsamen Tochter und die Unkosten sind seit Beginn der Umschulung nicht gesunken. Durch die Umschulung habe ich auch eine 40-Stunden-Woche und an einen Minijob ist allein schon zeitlich nicht zu denken. Da alle, die Steuern zahlen sowie Rentner als auch Empfänger von Sozialleistungen finanzielle Unterstützung durch eine Energiepreispauschale o.ä. bekommen, wollte ich mal fragen, wann meine Familie und ich mit einer vergleichbaren finanziellen Hilfe rechnen können??? Es kann doch auch nicht sein, dass zum Beispiel ein Rentner, der noch einen Minijob hat doppelte Hilfe bekommen und Menschen in ähnlicher Situation wie ich komplett leer ausgehen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K,

ich verstehe, dass die Regelung aus Ihrer Perspektive das Gefühl einer ungleichen Behandlung zurücklassen könnte. Für den Personenkreis der Beschäftigten hat der Gesetzgeber die Energiepreispauschale für  Beschäftigte vorgesehen, die gemäß Einkommenssteuergesetz einkommensteuerpflichtige Einnahmen erzielen. Das Übergangsgeld gehört nicht zu dieser Einkunftsart, da Sie in keiner Beschäftigung befinden. Ein Doppelbezug der Pauschale ist nicht vorgesehen und wird durch Datenabgleich bei unvorhergesehener Doppelauszahlung rückgefordert.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt, um zu klären, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehört.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Dieren

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