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Frage von Daniela B. •

Wann erhalten die Bediensteten und Pensionäre des Landes NRW den Inflationsausgleich?

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Sehr geehrte Frau B,

am 09.12.2023 konnten sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften auf einen neuen TVL-Tarifvertrag einigen. Der ausgehandelten Bestimmungen für die Angestellten des Landes NRW werden von der Landesregierung 1:1 auf die Beamt:innen sowie Richter:innen übertragen.

Die Anspruchsberechtigten erhalten somit zunächst einmalig einen Betrag von 1.800 Euro. Für die Monate Januar bis Oktober 2024 sind zudem Zahlungen in Höhe von 120 Euro monatlich vorgesehen. Diese Gelder fallen unter die von der Bundesregierung bis Ende 2024 mögliche abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung.

Versorgungsempfänger:innen werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt.

Empfänger:innen von Anwärterbezügen und Unterhaltsbeihilfen erhalten Sonderzahlungen in Höhe von einmalig 1.000 Euro und im Zeitraum von Januar bis Oktober 2024 in Höhe von monatlich 50 Euro.

Der erste Teil der Sonderzahlung wurde im Januar 2024 ausgekehrt.

Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Dieren

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