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Jan Dieren
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Frage von Thomas S. •

Verschlimmbesserung ? Warum mit pauschalen Prozentsätzen für Bestandsrenten Erwerbsminderung neue Ungerechtigkeiten schaffen statt Neuberechnung nach jetzt geltendem Recht ? Warum noch 2 Jahre warten?

Da Herr Heil nie antwortet,auch an Sie: Warum nur eine teilweise Anpassung bei den Bestandsrentern mit „pauschalen“ Prozentsätzen (widerspricht den Rentenberechnungsgrundsätzen völlig),warum mit dem „Giesskannenprinzip“ innerhalb der Bestandsrentner neue Ungerechtigkeiten schaffen: mit Zurechnungszeit und individuellen Faktor Vergleichsbewertung (bei jedem Rentner abhängig von den geleisteten Zahlungen unterschiedlich hoch),werden Entgeltpunkte ermittelt. Dieser individuelle Faktor Vergleichsbewertung bleibt beim Giesskannenprinzip unberücksichtigt und schafft neue Ungerechtigkeiten innerhalb der Bestandsrentner und gegenüber Neuzugängen.
Wieso wird die Rentenhöhe bei den Bestandsrentnern nicht einfach mit den neuen Zurechnungszeiten neu ermittelt (das geht !!!, die ungerechte Anhebung der Zurechnungszeiten gem. § 253a SGB VI könnten Sie gleich mit verbessern), das wäre sozial gerecht !
Wird bis 2024 gewartet, damit noch möglichst viele Bestandsrentner vorher versterben ? Wie zynisch !

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesetz zur Anpassung der Renten in diesem Jahr eine wirksame Verbesserung von Leistungen für erwerbsgeminderte Rentner:innen auf den Weg gebracht. Die vorgenommene Anpassung hätte ich mir persönlich höher gewünscht, aber wir müssen bei den Entscheidungen zur Rentenanpassung einen Kompromiss treffen zwischen dem, was wünschenswert ist und dem, was finanziell machbar ist.

Das Gesetz tritt erst 2024 in Kraft, damit die Rentenkasse den notwendigen Vorlauf hat, sowohl die Neuberechnungen sorgfältig vorzunehmen als auch den Auszahlungsprozess technisch vorzubereiten, denn von der Rentenanpassung sind ca. 3 Millionen Rentner:innen betroffen.
Mit dem Gesetz schließt der Gesetzgeber die Lücke für Rentener:innen, die bereits vor der im Jahr 2014 erfolgten Anpassung eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben.
Diejenigen, die bis zum 30. Juni 2014 in eine Erwerbsminderungsrente gegangen sind, erhalten daher nun einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf ihre individuelle Rente. Bei denjenigen Rentner:innen, die nach diesem Stichtag in die Erwerbsminderungsrente fällt der Zuschlag geringer aus (4,5 Prozent), denn sie haben von den Verbesserungen in den letzten Jahren bereits profitiert.  
Wie schon gesagt, hätte ich mir eine wirksamere Erhöhung gewünscht, aber zur Anpassung standen 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Rahmen wird vollständig ausgeschöpft. Eine individuelle Berechnung der einzelnen Renten erfolgt im Rahmen der Entgeltpunkte, die Anpassungsleistungen werden auch weiter nach Stichtagsprinzip umgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Dieren, MdB

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