Leiten Sie ein Parteiausschlussverfahren gegen Schröder ein?
Hallo,
Gerhard Schröder schadet mit seinem Verhalten und der Solidarität mit Putin der SPD. Wäre ist nicht schlüssig, wenn sie gegen ihn ein Parteiausschussverfahren einleiten oder nutzen Sie dieses Mittel nur für eigene innerparteiliche Gegner?
Sehr geehrter Herr W,
In einem Parteiordnungsverfahren stellt ein Schiedsgericht fest, ob ein Parteimitglied gegen bestehende Beschlüsse oder Grundsätze und damit die Ordnung der Partei verstoßen und sich folglich parteischädigend verhalten hat.
Ein Ausschluss aus der Partei stellt das letzte und schärfste Sanktionsinstrument einer Partei dar und geht daher stets mit der Verpflichtung zu größter Sorgfalt einher. Ein Parteiordnungsverfahren kann nach der Schiedsordnung der SPD von jeder Gliederung beantragt werden, das heißt, der Vorstand einer Parteigliederung beantragt die Aufnahme eines Parteiordnungsverfahrens.
Einige Gliederungen haben ein Parteiordnungsverfahren gegen Gerhard Schröder beantragt. Die zuständige Schiedskommission des Unterbezirks Hannover hat geprüft und die Anträge der 17 Gliederungen abgewiesen. Dagegen haben Gliederungen Widerspruch eingelegt - auch diese Möglichkeit regelt ein Ordnungsverfahren. Nun befasst sich die Schiedskommission des Bezirks Hannover mit den Einsprüchen.
Für die Verhängung einer Ordnungsmaßnahme ist es nicht hinreichend, dass ich oder andere einzelne Parteimitglieder ein Verhalten oder Handeln falsch finden. Vielmehr muss ein Verstoß gegen die Parteiordnung festgestellt werden.
Parteigliederungen werden auf Parteiordnungsverfahren daher nur in Fällen zurückgreifen, in denen ein Verbleib der betreffenden Person in der Partei unerträglich ist und nicht weiter geduldet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Dieren