Portrait von Jan-Christoph Oetjen
Jan-Christoph Oetjen
FDP
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Frage von Jochen T. •

Kann man nicht mal eine Reform der Eu Demokratie hin zu langfristigen Strategien anregen anstatts in kurzzeitigen Zyklen zu arbeiten?

Angesichts der Langzeitstrategien der Chinesischen Politik, erscheint mir die EU-Demokratie nicht gerade im Vorteil mit ihrer 4 Legislaturjahres-Periodenpolitik,
die Überlegung ist auch, ob dies den Arbeitsablauf nicht aktiv behindert weil es den sog.Marshmallow Effekt auf Beteiligte Politiker zu geben scheint wenn man nicht weiß ob man in wenigen Jahren noch gewählt wird, handelt man gezwungenermaßen kurzfristig und Langfristig schadet dies dem Politischen Projekt weil Strategien oft Jahrzehnte Planung erfordern.
Beim Video ist es genau erklärt:
Min 56:15, https://www.youtube.com/watch?v=I5JsBiEUjGM

Portrait von Jan-Christoph Oetjen
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr T.,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage zu Reformen der Europäischen Union. An einem Reformbedarf innerhalb der EU bestehen für mich keine Zweifel. Nicht umsonst hat sich meine Fraktion den Namen „Renew Europe“ gegeben. Wir möchten Europa erneuern, reformbedürftige Dinge ändern und größer denken, statt uns ständig im Klein-Klein zu verlieren. Es gibt aber auch eine Vielzahl an Dingen, die in der EU gut laufen und sich bewährt haben - diese möchten wir beibehalten.

 

Wir Freie Demokraten fordern institutionelle Reformen für mehr Transparenz und Effizienz in der EU. Das Europäische Parlament soll nach einem einheitlichen Wahlrecht mit staatenübergreifenden Listen und Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten gewählt werden. Es muss zu einem Vollparlament mit Initiativrecht aufgewertet werden. Das Europäische Parlament soll einen festen Tagungsort haben und selbst über seinen Sitz entscheiden können. Kommissionspräsidentin oder -präsident wird die Spitzenkandidatin oder der Spitzenkandidat, die oder der im EU-Parlament eine Mehrheit der Stimmen auf sich vereint.

Das Parlament kann ihr oder ihm durch die Mehrheit seiner Mitglieder das Misstrauen aussprechen und eine andere Person zum Kommissionspräsidenten wählen. Das Vorschlagsrecht für die übrigen Kommissarinnen und Kommissare liegt bei der Kommissionspräsidentin beziehungsweise beim -präsidenten und das Parlament muss die Vorschläge einzeln bestätigen.

Die EU-Kommission sollte auf höchstens 18 Kommissarinnen und Kommissare verkleinert werden. Hierbei müssen klare und einfach zurechenbare Ressorts vergeben werden, die den EU-Zuständigkeiten entsprechen. Der Rat der Europäischen Union und seine Untergruppierungen sollen öffentlich tagen.

 

Darüber hinaus erachte ich eine Länge der Legislaturperioden von fünf Jahren als sinnvoll. Im Europäischen Parlament gilt diese Dauer. Eine Anpassung der Legislaturperioden im Deutschen Bundestag von vier auf fünf Jahre halte ich dementsprechend für angemessen. Für eine solche Verlängerung der Legislaturperioden spricht auch ein Sachstandsbericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: „Das Parlament als einziges unmittelbar demokratisch legitimiertes Verfassungsorgan bedarf der regelmäßig wiederkehrenden Legitimation durch Wahlen. Die Dauer der Wahlperiode muss einerseits lang genug sein, um die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu wahren. Effektive parlamentarische Tätigkeit darf nicht durch zu häufige Wahlen behindert werden. Andererseits muss der für die repräsentative Demokratie essentielle Legitimationsakt der Wahl in ausreichend kurzen Abständen erfolgen. Bei einer zu langen Ausdehnung der Wahlperiode ginge der Legitimationszusammenhang zwischen Abgeordneten und Wähler verloren. Überwiegend wird vertreten, dass eine Wahlperiode nicht länger als fünf Jahre dauern sollte, um noch mit dem Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 2 GG vereinbar zu sein.

In allen Bundesländern (bis auf Bremen) und dem Europäischen Parlament werden die Abgeordneten der Parlamente für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt“ (Sachstand WD 3 - 3000 - 058/21, siehe Anhang).

 

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Christoph Oetjen

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Sehr geehrter Herr T.,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage zu Reformen der Europäischen Union. An einem Reformbedarf innerhalb der EU bestehen für mich keine Zweifel. Nicht umsonst hat sich meine Fraktion den Namen „Renew Europe“ gegeben. Wir möchten Europa erneuern, reformbedürftige Dinge ändern und größer denken, statt uns ständig im Klein-Klein zu verlieren. Es gibt aber auch eine Vielzahl an Dingen, die in der EU gut laufen und sich bewährt haben - diese möchten wir beibehalten.

 

Wir Freie Demokraten fordern institutionelle Reformen für mehr Transparenz und Effizienz in der EU. Das Europäische Parlament soll nach einem einheitlichen Wahlrecht mit staatenübergreifenden Listen und Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten gewählt werden. Es muss zu einem Vollparlament mit Initiativrecht aufgewertet werden. Das Europäische Parlament soll einen festen Tagungsort haben und selbst über seinen Sitz entscheiden können. Kommissionspräsidentin oder -präsident wird die Spitzenkandidatin oder der Spitzenkandidat, die oder der im EU-Parlament eine Mehrheit der Stimmen auf sich vereint.

Das Parlament kann ihr oder ihm durch die Mehrheit seiner Mitglieder das Misstrauen aussprechen und eine andere Person zum Kommissionspräsidenten wählen. Das Vorschlagsrecht für die übrigen Kommissarinnen und Kommissare liegt bei der Kommissionspräsidentin beziehungsweise beim -präsidenten und das Parlament muss die Vorschläge einzeln bestätigen.

Die EU-Kommission sollte auf höchstens 18 Kommissarinnen und Kommissare verkleinert werden. Hierbei müssen klare und einfach zurechenbare Ressorts vergeben werden, die den EU-Zuständigkeiten entsprechen. Der Rat der Europäischen Union und seine Untergruppierungen sollen öffentlich tagen.

 

Darüber hinaus erachte ich eine Länge der Legislaturperioden von fünf Jahren als sinnvoll. Im Europäischen Parlament gilt diese Dauer. Eine Anpassung der Legislaturperioden im Deutschen Bundestag von vier auf fünf Jahre halte ich dementsprechend für angemessen. Für eine solche Verlängerung der Legislaturperioden spricht auch ein Sachstandsbericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: „Das Parlament als einziges unmittelbar demokratisch legitimiertes Verfassungsorgan bedarf der regelmäßig wiederkehrenden Legitimation durch Wahlen. Die Dauer der Wahlperiode muss einerseits lang genug sein, um die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu wahren. Effektive parlamentarische Tätigkeit darf nicht durch zu häufige Wahlen behindert werden. Andererseits muss der für die repräsentative Demokratie essentielle Legitimationsakt der Wahl in ausreichend kurzen Abständen erfolgen. Bei einer zu langen Ausdehnung der Wahlperiode ginge der Legitimationszusammenhang zwischen Abgeordneten und Wähler verloren. Überwiegend wird vertreten, dass eine Wahlperiode nicht länger als fünf Jahre dauern sollte, um noch mit dem Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 2 GG vereinbar zu sein.

In allen Bundesländern (bis auf Bremen) und dem Europäischen Parlament werden die Abgeordneten der Parlamente für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt“ (Sachstand WD 3 - 3000 - 058/21, siehe Anhang).

 

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Christoph Oetjen

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