
In der juristischen Fachöffentlichkeit finden darüber aktuell Debatten statt und auch Ihr Vorschlag ist durchaus diskussionswürdig
Elias Keilhauer
In der juristischen Fachöffentlichkeit finden darüber aktuell Debatten statt und auch Ihr Vorschlag ist durchaus diskussionswürdig
Das Strompreisbremsengesetz enthält eine Regelung, die eine missbräuchliche Ausnutzung der Entlastungsregeln verbietet (§ 39 Strompreisbremsengesetz).
Im Bundestag befassen wir uns fraktionsübergreifend bereits seit Frühjahr 2022 im Rahmen einer Petition damit, welche Verbesserungen seitens der Politik möglich und nötig sind, um die Änderungen zur Versorgung von ME/CFS-Patient*innen im Gesundheitswesen anzustoßen.
Mit dem wiederbelebten Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) für die Finanzierung der Gas- und Strompreisbremse haben wir im vergangenen Herbst ein Sondervermögen in Höhe von 200 Mrd. Euro geschaffen, welches voraussichtlich auch für die Wärmewende genutzt werden könnte.
Die 200 Milliarden Euro werden durch eine neue Kreditaufnahme finanziert
Ich finde den Vorschlag für ein gestaffeltes Tempolimit, das gleichzeitig Anreize für eine klimaneutrale Mobilität setzt sehr gut und kann das gern nochmals einbringen.