Ist das der Sinn einer Strompreisbremse? Wer kontrolliert die plötzliche Preiserhöhung bei Einführung?
Sehr geehrte Frau Schäfer,
Ich dachte die Strompreisbremse dient der Entlastung des Endverbrauchers.
Mein Grundversorger EON hat dann pünktlich zur Bremse den Preis von ca 32Cent/kWh auf 49,95Cent/kWh erhöht.
Liebe Frau. D.,
Vielen Dank für Ihre Frage und das Feedback. Dass die Preise fast aller Energiequellen deutlich angestiegen sind, ist eine große Belastung.
Deshalb haben wir den Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit 200 Milliarden Euro ausgestattet, um die gestiegenen Kosten abzufedern und so die Menschen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Mit der Gas- und Strompreisbremse haben wir Maßnahmen geschaffen, die möglichst vielen Menschen zu Gute kommen und für schnelle Entlastung sorgen sollen.
Natürlich war unser Ziel dabei nicht, dass Stromanbieter ihre Preise erhöhen, um mehr Profit daraus schlagen zu können. Deshalb enthält das Strompreisbremsengesetz eine Regelung, die eine missbräuchliche Ausnutzung der Entlastungsregeln verbietet (§ 39 Strompreisbremsengesetz). Eine Preiserhöhung ohne sachliche Rechtfertigung durch gestiegene Kosten ist dadurch untersagt und kann sanktioniert werden. Für die Durchsetzung dieser Vorschriften ist das Bundeskartellamt zuständig. Der Energieversorger muss dem Bundeskartellamt beweisen, dass die Preiserhöhung notwendig war, sonst wird die Praxis untersagt und es kann ein Bußgeld verhängt werden.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Anbieter ungerechtfertigterweise die Preise erhöht hat, können Sie eine Beschwerde beim Anbieter einreichen. Ich würde allerdings empfehlen, sich vorher an den lokalen Verbraucher*innenschutzverband zu wenden. Die können bei sowas beraten und einschätzen, ob eine Beschwerde mit Aussicht verbunden ist.
Beste Grüße und alles Gute!
Jamila Schäfer