Die Regeln, wie das Bundesverfassungsgericht besetzt wird, können mit einfacher parlamentarischer Mehrheit geändert werden. Wieso schreibt man sie also nicht zur Sicherheit in das Grundgesetz?
Hintergrund meiner Frage sind Vorgänge wie in Polen, wo die Regierung durch Anheben des Pensionsalters unliebsame Richter vorzeitig in den Ruhestand geschickt hat - ein Vorgang, der, soweit ich das verstehe, bei uns so theoretisch auch möglich wäre. Was spricht also dagegen, sicherheitshalber Regeln zur Besetzung des Bundesverfassungsgerichts in das Grundgesetz zu schreiben, um sich da abzusichern?
Das Absetzen von Verfassungsrichter*innen während ihrer Amtszeit wäre nach Auffassung einiger Rechtsexpert*innen verfassungsrechtlich nicht möglich, aber Fragen rund um das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und dessen Verankerung im Grundgesetz sind ziemlich komplex. In der juristischen Fachöffentlichkeit finden darüber aktuell Debatten statt und auch Ihr Vorschlag ist durchaus diskussionswürdig. Ich erachte es als sehr wichtig, die Resilienz unserer demokratischen Institutionen zu stärken, auch im Justizbereich, bin aber keine Fachexpertin für Justizangelegenheiten. Deshalb nehme ich Ihre Anregung gern ins Gespräch mit meinen Fraktionskolleg*innen mit, die sich federführend mit diesen Themen beschäftigen und in die entsprechenden Debatten eingebunden sind.