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Jamila Anna Schäfer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Florian Ü. •

Wird es bei der Strompreisbremse auch für Heizstrom für Nachtspeicheröfen eine Lösung geben? Es gibt in unserem Mietshaus keine alternative Heizmöglichkeit, die SWM hat die Preise um 122% angehoben.

Sehr geehrte Frau Schäfer,

wie in meiner Frage bereits zu lesen, wir "müssen" mit Nachtstrom heizen, es gibt im Gebäude keine andere Möglichkeit der Wärme-Erzeugung.
Wir sind zu zweit, unser Verbrauch von HT-Strom (tagsüber) ist laut Vergleichen der Stadtwerke München unter dem Niveau eines Zwei-Personen-Haushalts (letzte Abrechnung ca. 1465kw/h), für den Heizstrom verbrauchen wir laut letzter Abrechnung ca. 10.00kw/h p.A.
Die SWM hat uns die Preise um ca. 122% angehoben, sowohl für HT als auch NT Strom. Dies wird (bei angenommenem, ähnlichen Verbrauch wie letztem Abrechnungszeitraum) zu Mehrkosten von ca 2200€ Brutto für uns führen.
Die Preise für den NT-Strom liegen ab 01.01.2023 bei ca. 29 Cent pro kw/h, daher unter der Grenze von 40Cent für die Preisbremse. Laut meiner Recherche betrifft dieses Problem ca. 400.000 Haushalte in Deutschland, unsere Befürchtung ist, die kommende Strompreisbremse wird für uns nicht greifen.
Bitte vergessen Sie die Betroffenen nicht!

Vielen Dank!
MfG

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Bündnis 90/Die Grünen

Dass die Preise fast aller Energiequellen deutlich angestiegen sind, ist eine große Belastung für die Bürger*innen. Deshalb ist das Aufladen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit 200 Milliarden Euro ein wichtiger Schritt, um die gestiegenen Kosten abzufedern und so die Menschen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen.

Mit der Gas- und Strompreisbremse haben wir Maßnahmen geschaffen, die möglichst vielen Bürger*innen zu Gute kommen und für schnelle Entlastung sorgen. Auch für Ausnahmefälle haben wir Regelungen geschaffen. Für das Problem der Nachtspeichertarife arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an einer Lösung, sodass diese Haushalte, die mit Strom heizen, auch von der Strompreisbremse mitberücksichtigt werden.

Gleichzeitig wird ein Soforthilfe-Fonds für Härtefälle eingerichtet, das bedeutet, dass Bürger*innen, die mit ihren Heizkosten abseits von Gas und Fernwärme überfordert sind, durch diesen Fonds entlastet werden sollen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat zum Thema Strompreisbremse ein FAQ auf ihrer Webseite. Dort werden die Details der Strompreisbremse erläutert und häufig gestellte Fragen beantwortet.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4

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