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Jamila Anna Schäfer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Sabine T. •

Bitte teilen Sie mir mit, was Sie konkret tun, damit z. B. Das Verbot der Anbindehaltung generell, das ganze Jahr und für alle Tiere gilt? Ich wäre auch interessiert daran, wie Sie sich gegen den Langzeittransport von Tieren einsetzen?

Sehr geehrte Frau Schäfer,
Das neue Tierschutzgesetz, welches im Herbst 2024 verabschiedet werden soll, zeichnet sich durch unendlich viele Ausnahmeregelungen aus. Bitte teilen Sie mir mit, was Sie konkret tun, damit z. B. Das Verbot der Anbindehaltung generell, das ganze Jahr und für alle Tiere gilt? Ich wäre auch interessiert daran, wie Sie sich gegen den Langzeittransport von Tieren einsetzen? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüße Sabine T.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau T. 

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Wir sind uns wahrscheinlich einig, dass wir in Deutschland einen ambitionierten Tierschutz brauchen. Daher ist es ein Schritt in die richtige Richtung, dass das Bundeskabinett im Mai 2024 mit der Novelle des Tierschutzgesetzes eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit 20 Jahren beschlossen und dem Bundestag vorgelegt hat. 

In den Verhandlungen wurde sich darauf geeinigt, die Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren zu beenden. Für uns als Grüne Bundestagsfraktion schließt das sowohl die ganzjährige als auch die saisonale Anbindehaltung mit ein. In der Anbindehaltung können Milchkühe nur Liegen oder Stehen. Jegliche Bewegung darüber hinaus ist nur schwer möglich. Daher muss sie sobald wie möglich besseren Haltungsformen weichen. Mit einer Novelle des Tierschutzgesetzes wollen wir diese und weitere tierquälerische Praktiken beenden.

Durch die Novelle soll es grundsätzlich verboten werden, Tiere über längere Zeit angebunden fixiert zu halten. So wird die ganzjährige Anbindehaltung für einen Großteil in Anbindung gehaltenen Rinder in Deutschland nach einer 10-jährigen Übergangsfrist verboten. Für kleine Bestandsbetriebe mit Anbindehaltung von Rindern ist eine unbefristete Ausnahme vorgesehen, die gemäß EU-Verordnung 2018/848 die Anbindung von Rindern in Betrieben mit maximal 50 Tieren über die Wintermonate weiterhin erlaubt, aber nur sofern die Tiere während der Weidezeit im Sommer Zugang zu Weideland und ganzjährig mindestens zweimal pro Woche Zugang zu Freigelände haben. Damit soll verhindert werden, dass kleine Betriebe, die ihren Tieren Wendezeit zur Verfügung stellen, durch die Neuregelung vor dem Aus stehen. Gleichzeitig wollen wir gerade kleinere Höfe bei dem Umbau ihrer Ställe für eine bessere Tierhaltung unterstützen. Die Bundesregierung stellt in den nächsten Jahren eine Milliarde an Anschubfinanzierung für den klima- und tiergerechten Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung bereit. 

Auch den Langzeittransport von Tieren möchten wir mit dieser Gesetzesänderung bekämpfen. Denn gerade bei illegalem Tierhandel gibt es diese langen Transporte der Tiere, die dann sehr geschwächt und fast nicht mehr überlebensfähig in Deutschland ankommen. Durch die Kriminalisierung von Tierhandel sollen diese tierquälerischen Transporte nicht mehr stattfinden. Auch das halte ich für einen überfälligen Schritt für mehr Tierschutz und weniger Leid. Klar ist aber auch, dass noch mehr getan werden muss, um einen respektvollen Umgang mit Tieren auf den Weg zu bringen. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.

Viele Grüße 

Jamila Schäfer

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