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Jamila Anna Schäfer
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Frage von Walter O. •

Wird es auch eine Strompreisbremse für Wärmepumpenstrom geben?

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Der Hochlauf von Wärmepumpen ist essenziell, um die Energiewende anzupacken und endlich aus den fossilen Energien aussteigen zu können. Deshalb dürfen diejenigen, die schon jetzt den fossilen Energien den Rücken gekehrt haben, nicht benachteiligt werden.

In dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung wurde auch eine Strompreisbremse beschlossen, welche ab Januar gelten soll. Sie soll genauso wie die Gaspreisbremse konzipiert sein, das bedeutet, dass 80 Prozent des Stromverbrauches aus dem Vorjahr auf 40 Cent gedeckelt werden. Alles was darüber liegt, muss selbst zum Marktpreis bezahlt werden.

Wenn man also eine Wärmepumpe schon länger als ein Jahr besitzt, dann wird man auch von dieser Strompreisbremse profitieren. Für den Fall, dass die Wärmepumpe erst dieses Jahr einbaut wurde, hat unser Wirtschaftsminister Robert Habeck angekündigt, eine Sonderregelung für neu eingebaute Wärmepumpen zu schaffen. Denn durch den höheren Strombedarf von Wärmepumpen würden die Neubesitzer*innen benachteiligt werden, da sie im vergangenen Jahr noch einen geringeren Stromverbrauch hatten.

So würden wir die Bürger*innen bestrafen, die sich politisch gewollt verhalten haben. Um das zu verhindern und den Anreiz zum Umtausch einer Gasheizung in eine Wärmepumpe aufrecht zu erhalten, wird die Sonderregelung geschaffen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat zum Thema Strompreisbremse ein FAQ auf ihrer Webseite. Dort werden Details der Strompreisbremse erläutert und häufig gestellte Fragen beantwortet.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4

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