Warum werden wir als CO2 neutraler Wärmepumpenbetreiber bestraft mit einem Preisdeckel 40ct? Der Heizstrompreis zur Erzeugung von Wärme steigt bei uns von 19,75 Cent/kWh auf 53,05 Cent/kWh(brutto).
Sehr geehrte Frau Schäfer,
der Gaspreis wird auf 12 Cent, der (Licht-)Strompreis auf 40 Cent gedeckelt(auch Gaskunden) – alles jeweils für 80% des Vorjahresverbrauchs.
Mein Versorger hat gerade die neuen Heizstrompreise für 2023 angekündigt:
Von 19,75 auf 53,05 Cent/kWh(brutto). Somit steigt die Abschlagszahlung pro Monat von 350€ auf 720€ (<100%) Gaspreis von ~8 auf dann 12 Cent/kWh ->50%.
Vor 12 Jahren haben wir energieeffizient gebaut und auf nicht fossile Energieträger gesetzt und eine Wärmepumpe eingebaut.
Seitdem haben wir jedes Jahr mehr Geld für Heizung und Warmwasser ausgegeben als die Nachbarn, die auf Öl oder Gas gesetzt haben.
Der Strompreis und die Umlagen stiegen jedes Jahr – Öl und Gas blieb billig.
Wie es aussieht, werden auch jetzt die Wärmepumpenbesitzer bestraft und zahlen die Zeche, während fossile Brennstoffe gefördert werden.
Es wäre zielführend und gerecht einen Preisdeckel (z.B. 25 Cent) für Heiz-/Wärmestrom einzuführen!
Viele Dank.
Fam. J. aus Erzhausen
Der Hochlauf von Wärmepumpen ist essenziell, um die Energiewende anzupacken und endlich aus den fossilen Energien aussteigen zu können. Deshalb dürfen diejenigen, die schon jetzt den fossilen Energien den Rücken gekehrt haben, nicht benachteiligt werden.
In dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung wurde auch eine Strompreisbremse beschlossen, welche ab Januar gelten soll. Sie soll genauso wie die Gaspreisbremse konzipiert sein, das bedeutet, dass 80 Prozent des Stromverbrauches aus dem Vorjahr auf 40 Cent gedeckelt werden. Alles was darüber liegt, muss selbst zum Marktpreis bezahlt werden. Die Grenzen dieser Deckelungen sowohl für die Gas- als auch die Strompreisbremse bemessen sich an einem neuen Niveau, dass sich ungefähr bei doppelt so hohen Preisen wie vor dem Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine einpendeln wird. Deshalb wurde die Grenze für die Gaspreisbremse bei 12 Cent und für die Strompreisbremse bei 40 Cent angesetzt.
Falls man seine Wärmepumpe also schon länger als ein Jahr besitzt, dann wird man von der Strompreisbremse auch profitieren. Für den Fall, dass man sich die Wärmepumpe erst 2022 angeschafft hat, gibt es eine Sonderregelung für neu eingebaute Wärmepumpen. Denn durch den höheren Strombedarf von Wärmepumpen würden die Neubesitzer*innen benachteiligt werden, da sie im vergangenen Jahr noch einen geringeren Stromverbrauch hatten. So würden wir die Bürger*innen bestrafen, die sich politisch gewollt verhalten haben. Um das zu verhindern und den Anreiz zum Umtausch einer Gasheizung in eine Wärmepumpe aufrecht zu erhalten, wird die Sonderregelung geschaffen.
Das Wirtschaftsministerium hat zum Thema Strompreisbremse ein FAQ auf ihrer Webseite herausgegeben. Dort werden Details der Strompreisbremse erläutert und häufig gestellte Fragen beantwortet.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4