Preisbremse für Öko-Nachtstrom-/Öko-Wärmestrom für Speicherheizungen denkbar?
Hallo Frau Schäfer,
mein Vorschlag für eine gerechtere Behandlung von WärmekundInnen: eine Nachtstrom-/Wärmestrompreisbremse für Speicherheizungen separat erlassen und bei unter oder höchstens 20ct/kWh deckeln WENN ÖKOstrom genutzt wird, besser auf gleicher Höhe deckeln wie die Gaspreispremse.
Wäre das in Ihren Augen denkbar?
Durch die bisherigen nicht ausgereiften Regelungen für NachtstromkundInnen kostet mich NachtWÄRMEstrom seit ein paar Tagen weit ÜBER 40ct/kWh, in meinem Fall führt es zu einer Erhöhung um ca. 150% (!!!) der Heizkosten.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.
C. J.
Dass die Preise fast aller Energiequellen deutlich angestiegen sind, ist eine große Belastung für die Bürger*innen. Deshalb ist das Ausstatten des Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit 200 Milliarden Euro ein wichtiger Schritt, um die gestiegenen Kosten abzufedern und so die Menschen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Mit der Gas- und Strompreisbremse haben wir Maßnahmen geschaffen, die möglichst vielen Bürger*innen zu Gute kommen und für schnelle Entlastung sorgen.
Während den Beratungen zur Strompreisbremse wurde auch über einen niedrigeren Tarif für Stromheizungen diskutiert. Es ließ sich jedoch kein Weg mit akzeptablem bürokratischem Aufwand finden, diesen umzusetzen. Dafür hat die Bundesregierung einen sogenannten Härtefallfonds eingerichtet. Dieser richtet sich an alle Menschen, die nicht ausreichend von der Gas- und Strompreisbremse profitieren und deswegen mit den Energiepreisen überfordert sind.
All diese Entscheidungen zu den Preisbremsen wurden unter enormen Zeitdruck beschlossen, weswegen es sehr viele, teilweise für uns nicht ideale Kompromisse gibt. Trotzdem helfen die Preisbremsen dabei, einen Teil der höheren Kosten abzufedern und unterstützen die Bürger*innen, damit sie gut durch diesen und nächsten Winter kommen.
Um bei zukünftigen Entscheidungen immer auch den Klimaschutzaspekt zu berücksichtigen, wird Klimaschutz zu einer Querschnittsaufgabe aller Ministerien. Das heißt, dass jedes geplante Gesetz erst einer Prüfung der Vereinbarung mit den Klimaschutzzielen unterzogen wird, bevor es umgesetzt wird. Mit diesem „Klimacheck“ möchten wir sicherstellen, dass Klimaschutz als oberste Priorität wahrgenommen wird und es endlich gelingt, ressortübergreifend das Thema anzugehen.