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Jakob Blankenburg
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Frage von Susann C. •

Sehr geehrter Herr Blankenburg, warum werden Gasheizungsbesitzer ALLE entlastet, Ölheizungsbesitzer aber nur im Härtefall?

Wie kann es sein, dass Hausbesitzer mit Gasheizung eine Rate erstattet bekommen, Ölheizungsbesitzer aber keinen Zuschuss bekommen? Ich weiß, dass es keine "Ölknappheit" gibt, wie bei Gas. Es ist aber doch deutlich, dass die Ölpreise analog mit gestiegen sind. Ist es dann nicht vielleicht doch mal sinnvoll, gegen die Erhöhung der Ölpreise anzugehen? Wenn ich meine Familie warm über den Winter bringen will, muss ich, stand heute in Lüneburg, 5000€ in die Hand nehmen ...und bin dann im April aber auch wieder leer. Wie lange soll ich das machen?

Viele Grüße

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Sehr geehrte Frau C.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Aufgrund der deutlich höheren Steigerung der Gaspreise, im Vergleich zu anderen Heizmitteln, haben wir uns entschlossen hier pauschal eine Preisbremse einzusetzen. Durch diese Gaspreisbremse sollen die Kosten in etwa auf das Niveau der nicht leitungsgebundenen Brennstoffe, wie bspw. Öl oder Holzpellets gesenkt werden. Da aber auch die Nutzer*innen dieser Brennstoffe teils starke Preissteigerungen erfahren haben, haben wir uns am 13.12. darauf geeinigt, dass auch hier Hilfen kommen werden.

Diese werden so umgesetzt, dass bei allen Verbraucher*innen, bei denen sich die Rechnung im Vergleich zu einem Referenzwert mehr als verdoppelt hat, 80 Prozent der Differenz erstattet wird, sobald eine Bagatellgrenze von 100 Euro überschritten wird. Der hierfür geeignete Referenzwert wird derzeit noch durch das Statistische Bundesamt ermittelt. Der relevante Stichtag für dieses Jahr soll hierbei der 01. Dezember sein.

Damit allerdings weiterhin ein Anreiz zur Einsparung besteht wird eine Obergrenze bei 2000 Euro festgelegt, die private Haushalte maximal erstattet bekommen können.

Insgesamt stellt der Bund den Ländern für diese Hilfen 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die genaue Regelung wird in den kommenden Wochen noch in einer detaillierteren Vereinbarungen mit den Ländern festgeschrieben, sodass so bald wie möglich auch für Nutzer*innen von Öl- und Pelletheizungen die Entlastungen in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen

Jakob Blankenburg

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